Kolumne «Ertappt»Prostituierter gerät an den Falschen
Ein 31-Jähriger bot trotz pandemiebedingtem Verbot sexuelle Dienstleistungen an. In Horgen geriet er an einen Fahnder der Kantonspolizei.
Prostituierte wurden von der Pandemie stark getroffen. Beziehungsweise von den Massnahmen, denn Betätigungen mit Körperkontakt waren lange verboten. Der Kanton Zürich tat sich besonders hervor. Während andere Kantone schon im Frühling dem Sexgewerbe grünes Licht gaben, mussten die Prostituierten hier bis Juni warten. Viele schafften dennoch illegal an, nur schon aus wirtschaftlicher Notwendigkeit. Allein in der Stadt Zürich verzeigte die Polizei zwischen Dezember 2020 und Mai 2021 fast 500 Frauen.
Wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, versuchte auch in Horgen jemand, das Epidemiegesetz zu missachten. In diesem Fall war es ein Mann. Der 31-Jährige geriet dabei aber an den Falschen. Der Beschuldigte hatte sich in Bahnhofsnähe eingemietet und bot seine Dienste über eine einschlägige Website an. Ein Fahnder der Kantonspolizei meldete sich auf das Inserat als vermeintlicher Freier.
Anfang April begab sich der Polizist nach Horgen und ging aufs Zimmer des Prostituierten mit. Dieser bot ihm gleich noch eine Portion Kokain im Wert von 100 Franken an, womit er sich doppelt strafbar machte. Der Fahnder gab sich zu erkennen, der 31-jährige Beschuldigte musste die Nacht im Gefängnis verbringen.
Im Lauf der Ermittlungen gab der 31-Jährige, der nicht im Kanton Zürich wohnt, auch noch das einmalige Schnupfen von Kokain zu. Er wird wegen Übertretung des Epidemiegesetzes sowie Vergehen und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt. Die Staatsanwaltschaft spricht eine bedingte Geldstrafe von 60 mal 30 Franken aus. Für diese gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommen eine Busse über 500 Franken sowie Gebühren über 1000 Franken, die der Prostituierte bezahlen muss.
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