Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Problem Elterntaxi: Wien testet Fahrverbot vor Schule

Eltern können ihre Kinder nicht mehr direkt mit dem Auto zur Schule bringen: Zwischen 07.45 Uhr und 08.15 Uhr ist die Vereinsgasse as Zu- und Abfahren für Autos nicht mehr möglich
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Auf der Strasse vor der Volksschule in der Vereinsgasse im Wiener Bezirk Leopoldstadt gilt seit Montagmorgen werktags von 7.45 bis 8.15 Uhr ein Fahrverbot – vorerst nur testweise. Damit reagiert der Bezirk unweit des Praters auf die sogenannten und auch in der Schweiz zum Problem gewordenen Elterntaxis.

Neben entsprechender Beschilderung wird die Strasse auch mit einem Gitter abgesperrt. Der Pilotversuch läuft vorerst bis Ende November und wird danach evaluiert. Sollte sich der Versuch bewähren, dürften auch in anderen Wiener Bezirken Verbote verhängt werden, schreibt die Mobilitätsagentur Wien. Es hätten bereits mehrere Schulen Interesse bekundet, heisst seitens der Agentur.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Problem für Anwohner

Laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) werden in Wien rund 14 Prozent der Sechs- bis 14-Jährigen mit dem Auto zur Schule gebracht. Wien weist damit den niedrigsten Anteil an Elterntaxis in Österreich aus. Der landesweite Durchschnitt liegt bei 22 Prozent.

Über das Verbot ärgern dürften sich einige Anwohner, die ihre Autos in diesem Bereich parkiert haben. Das Fahrverbot gilt auch für sie. Dennoch sehen die Behörden vorerst von Strafen für eine Missachtung des Verbots ab.