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AboKrankenkassen im Kanton Zürich
180’000 Franken Einkommen – und Anrecht auf Prämien­verbilligung

Schaad vom 8.6.2024 Prämienverbilligungssystem
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Die Familie wohnt in der Stadt Zürich und besteht aus zwei Erwachsenen und drei Kindern. Zusammen verdient das verheiratete Paar 180’000 Franken im Jahr, und dies nach Abzug der definierten Steuerabzüge. Trotz des hohen Einkommens hatte dieser fiktive Haushalt fürs Jahr 2023 Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV), sofern sein Vermögen weniger als 300’000 Franken betrug.

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