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Prämienverbilligung: Das sind die Dumping-Kantone

Gesundheit kostet, je nach Kanton variieren die Prämienverbilligungen: Operation am Zürcher Universitätsspital. Foto: Gaëtan Bally (Keystone)
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David Roth, früher Juso-Chef und heute Präsident der SP Luzern, hat seiner Partei einen Dienst erwiesen: Das Bundesgericht hat vor Wochenfrist die Beschwerde gutgeheissen, die Roth und seine Mitstreiter gegen die neue Einkommensgrenze für Prämienverbilligung im Kanton Luzern eingereicht hatten. Der SP-Chef und drei Beschwerdeführer (je einer aus einer betroffenen Einkommenskategorie) hatten sich ans Bundesgericht gewandt.

Zuvor hatte der Kanton Luzern die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung an Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung auf 54'000 Franken hinabgesetzt – rückwirkend auf Anfang 2017. Familien, die davon betroffen waren, jedoch das Geld bereits erhalten hatten, mussten es dem Kanton zurückzahlen. Nun muss der Kanton die zurückbezahlten Gelder den Familien wiederum rückerstatten.

Wichtiger SP-Sieg im Wahljahr

Die SP Schweiz wird aus diesem Sieg der Luzerner Kantonalpartei grösstmögliches Kapital schlagen, wie sie am Wochenende bekannt gab. Heute Montag orientiert sie über das weitere Vorgehen. Sicher ist: 2019 ist eidgenössisches Wahljahr, und der Kanton Luzern wählt im März Regierung und Parlament. Das Bundesgerichtsurteil wird der Linken als Argument gegen bürgerliche Tiefsteuer- und Sparpolitik dienen. Das enge finanzielle Budget hatte dem Kanton schon einmal Zwangs-Schulferien beschert, und nun eben die Rüge aus Lausanne.

Weiter will die SP auch in anderen Kantonen gegen die Senkung der Prämienverbilligung vorgehen. Notfalls auf gerichtlichem Weg, wie sie verlauten liess. Welche Kantone betroffen sein könnten, darüber gibt das Monitoring des Bundesamts für GesundheitAufschluss, das alle paar Jahre erstellt wird. Das Engagement der Kantone bei der Prämienverbilligung kann dabei auf unterschiedliche Art gemessen werden:

1. Prämienbelastung in Prozent des Einkommens

Am höchsten ist sie mit 19 Prozent im Jura und in Baselland. Gefolgt von Bern, Genf und Neuenburg (17 Prozent), Zürich, Luzern und Basel-Stadt (16 Prozent) und Freiburg, Solothurn, St. Gallen und Wallis (15 Prozent).

Fotos: BAG. Zum Vergrössern klicken

2. Veränderung der Prämienverbilligung in den vergangenen Jahren

Neben Luzern haben weitere Kantone die Prämienverbilligung faktisch gesenkt: Solothurn (Senkung der Einkommensobergrenzen für den Anspruch auf IPV), Appenzell Ausserrhoden (Neuberechnung des massgeblichen Einkommens), Appenzell Innerrhoden (Erhöhung des Selbstbehalts) und das Wallis (Neuberechnung des massgebenden Einkommens, Senkung der Einkommensobergrenzen).

3. Der Kantonsanteil an der Prämienverbilligung

In Nidwalden beträgt der Bundesbeitrag an der Prämienverbilligung 13 Millionen Franken, der Kanton selber zahlt drei Millionen Franken. Das bedeutet, dass der Kantonsanteil 17 Prozent beträgt an der ausbezahlten Prämienverbilligung. Dies ist schweizweit der tiefste Wert. Ebenfalls tief ist der Kantonsanteil in Bern und Appenzell Innerrhoden (je 20 Prozent). Es folgen Aargau (21 Prozent) und Baselland (23 Prozent). Stark gesunken ist der Kantonsbeitrag in Nidwalden, Zug, Baselland und Aargau.

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Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage auseinandergesetzt: Was ist ein mittleres Einkommen? Und wer soll von der individuellen Prämienverbilligung profitieren? Die Auslegung des Kantons Luzerns halte dem Bundesgesetz nicht stand, konstatierte das Gericht. Das eidgenössische Parlament wolle nicht nur untere, sondern eben auch mittlere Einkommen von der Prämienverbilligung profitieren lassen.

Die Formulierung des Luzerner Kantonsgerichts zeige mit aller Deutlichkeit das Bemühen, die vom Regierungsrat für das Jahr 2017 auf 54'000 Franken herabgesetzte Einkommensgrenze zu rechtfertigen, heisst es im Urteil. Die Vorinstanz habe denn auch auf den Ermessensspielraum der Luzerner Regierung hingewiesen und die Gefahr betont, dass das Sozial- und Solidaritätsziel zur reinen Deklaration werde, wenn die Einkommensgrenzen stetig gesenkt werden, obwohl die Prämien steigen.

Andere Kantone müssten nun nachziehen, ist Roth überzeugt: Prämienverbilligung aufstocken oder Kürzungspläne streichen.

Dass sich der Regierungsrat der Problematik seines Handelns bewusst gewesen sei, zeigten verschiedene Äusserungen in den Botschaften an den Kantonsrat, schreiben die Richter in Lausanne. Diese Äusserungen sowie wiederholte Hinweise auf die verfügbaren Mittel liessen auf finanzpolitisch begründete Änderungen der Einkommensgrenze schliessen. Diese seien zwar nicht per se ausgeschlossen, doch müsse das Handeln im bundesrechtlichen Rahmen stattfinden, was hier nicht der Fall gewesen sei.

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SP-Präsident David Roth freut sich über diesen Erfolg, der schweizweit eine Trendwende einläuten werde, wie er glaubt. «Das Problem ist, dass viele Kantone die Prämienverbilligung in einer Verordnung geregelt haben. Das gibt ihnen bei finanziellen Engpässen Spielraum, anders als bei gebundenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben.»

Die Kantone hätten in jüngster Zeit vermehrt dazu tendiert, bei der Prämienverbilligung zu sparen, sagt der 33-jährige Sozialdemokrat, der auch im Luzerner Kantonsparlament sitzt. Doch diesen Trend habe das Bundesgericht nun gestoppt. Andere Kantone müssten nun nachziehen, ist Roth überzeugt: ihre Prämienverbilligung wieder aufstocken oder auf Kürzungspläne verzichten.