Zehntausende verlieren Anspruch auf Prämienverbilligung
Teurere Krankenkassen, beim Mittelstand sparende Kantone: Immer mehr Personen verlieren den Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Mit der Prämienverbilligung sollte dem unteren Mittelstand geholfen werden, die finanzielle Last zu tragen. Doch dem ist längst nicht so, wie eine Auswertung von «10vor10» zeigt. Immer weniger Personen, die in «bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» leben, profitieren von einer finanziellen Unterstützung.
Fast jeder Siebte aus dem Mittelstand habe zwischen 2012 und 2017 den Anspruch auf Prämienverbilligung verloren oder sei zum Sozialhilfe- oder Ergänzungsleistungsbeziehenden geworden. Dies würde schweizweit 163'000 Personen entsprechen. In Luzern und Nidwalden sei diese Entwicklung am deutlichsten zu sehen.
Verbilligungen an Prämien gekoppelt
«Nur noch die mit ganz tiefen Einkommen erhalten Prämienverbilligungen. Der Mittelstand, also Familien mit Kindern oder Alleinerziehende, erhält sie nicht mehr», kritisiert Erika Ziltener, Präsidentin des Dachverbands der Schweizerischen Patientenstellen. «Wenn Sie sich als Kanton entlasten müssen, stellen Sie sich die Frage, wer am ehesten auf das Geld verzichten kann», so Lukas Engelberger von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren. Hier treffe es nun den Mittelstand.
Das Kontroverse an der Sache ist, dass trotz der Abnahme der Zahl der Personen, die eine Prämienverbilligung erhalten, die Ausgaben steigen. Ein Grund dafür ist daran festzumachen, dass die Höhe der Verbilligungen für Kinder und junge Erwachsene an die Entwicklung der Krankenkassenprämien gekoppelt ist. Steigt die Prämie, steigen also auch die ausgezahlten Prämienverbilligungen.
Diverse Kantone hätten hingegen die Einkommensgrenze gesenkt, bis zu der eine Prämienverbilligung ausgezahlt wird, andere hätten die Höhe der ausgezahlten Verbilligungen gesenkt. Zudem sei die Zahl der Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezüger gestiegen, was bei den Kantonen für besonders hohe Kosten sorge.
Wer letztlich «in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» lebt und Anrecht auf eine Prämienverbilligung hat, diese Auslegung bleibt den Kantonen überlassen.
Übernommen von 20 Minuten, bearbeitet von Redaktion Tamedia
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