Polizei soll Neuzuzüger überprüfen
Auch ohne konkreten Verdacht soll die Zürcher Polizei Neuzuzüger systematisch unter die Lupe nehmen. Das hat der Zürcher Kantonsrat am Montag beschlossen.
![Die Zürcher Polizeien sollen künftig alle Neuzuzüger auf Vorstrafen und laufende Fahndungen prüfen.](https://cdn.unitycms.io/images/FpHty8J9as4BCsNZThvAZm.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=ighHEOxIaSo)
Die Zürcher Polizei soll Neuzuzüger künftig systematisch unter die Lupe nehmen dürfen - auch wenn kein konkreter Verdacht gegen sie besteht. Dies hat der Zürcher Kantonsrat am Montag in erster Lesung mit 94 zu 68 Stimmen beschlossen.
Stimmt der Kantonsrat der Änderung des Polizeigesetzes auch in der zweiten Lesung zu, dürfen die Zürcher Polizeien künftig alle Neuzuzüger auf Vorstrafen und laufende Fahndungen prüfen.
Die Neuzuzugsmeldungen der Gemeinden sollen dafür mit dem polizeilichen Fahndungssystem abgeglichen werden. Einen konkreten Verdacht benötigt die Polizei dafür aber nicht.
Die linke Ratsseite warnte deshalb davor, Neuzuzüger unter Generalverdacht zu stellen. Die neue Regelung betreffe ausserdem nicht nur Ausländer, sondern auch Schweizer. Zudem sei die Massnahme angesichts von 100'000 Umzügen im Kanton Zürich unverhältnismässig.
FDP: Eingriff «vertretbar»
SVP, FDP und EDU setzten sich aber durch. Die Strafverfolgung und die Vollstreckung von Urteilen sei höher zu gewichten als die persönliche Freiheit.
«Freiheit kann nur durch Sicherheit garantiert werden. Deshalb ist dieser Eingriff in die persönliche Freiheit vertretbar», sagte FDP-Kantonsrat Michael Biber (Bachenbülach), selber Polizist.
Der Vorstoss in Form einer Parlamentarischen Initiative kam ursprünglich von der SVP und von der EDU. Es könne nicht angehen, dass der Täterschutz höher gewichtet werde als der Schutz der Bevölkerung, begründeten die beiden Parteien ihren Vorstoss.
Regierungsrat dagegen
Gegen die Änderung ist aber nicht nur die linke Ratsseite. Auch der Regierungsrat hat Bedenken. Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) sagte, dass die Abgleichung der Neuzuzügerdaten mit dem Fahndungssystem technisch zwar kein Problem darstelle. Er habe aber Vorbehalte, weil dies ohne Verdachtsmomente passieren soll.
Sollte die Vorlage auch bei der zweiten Lesung gutgeheissen werden, will Fehr die neue Regelung «möglichst verhältnismässig umsetzen».
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