Polizei greift bei illegalen Biketrails im Sihlwald durch
Bei Kontrollen auf illegalen Biketrails im Sihlwald wurden am Wochenende 60 Personen angehalten. Dabei wurden zehn Personen verzeigt – darunter drei Fussgänger.
Fehlbare Freizeitsportler werden im Sihlwald zur Kasse gebeten. Laut kantonaler Schutzverordnung gilt in den Wäldern des Kantons Zürich nämlich: Reiten und Radfahren ist nur auf befestigten Strassen und Wegen, nicht aber auf Trampelpfaden oder gar abseits der Wege, erlaubt. 2018 gab es deswegen zum ersten Mal Bussen gegen Biker und Reiter, die sich auf den verbotenen Pfaden bewegten.
Trotz heftiger Proteste der Hobbysportler und politischen Vorstössen auf höchster Ebene wurde per Januar 2019 nun auch die bei den Freizeitsportlern beliebte Bachtelenstrasse im Silhwald definitiv in die geschützte Kernzone aufgenommen.
An beiden Wochenend-Tagen führten Ranger der Stiftung Wildnispark Zürich mit der Kantonspolizei Zürich Kontrollen bei zwei illegalen Biketrails in der Nähe des Schweikhofs durch. Wie die Stiftung Wildnispark am Montag mitteilt, suchten die Ranger am Anfang der jeweiligen Biketrails das Gespräch mit den fehlbaren Bikern und klärten diese über die Schädigung des Waldbodens und die Störung der Wildtiere durch das Fahren abseits der befestigten Strassen auf.
Von den 60 angesprochenen Personen setzten Zehn ihre Reise fort und wurden im weiteren Verlauf der Biketrails von der Polizei empfangen. Insgesamt wurden am Wochenende sieben Biker sowie drei Fussgänger, die abseits der erlaubten Pfade unterwegs waren, an das Statthalteramt des Bezirks Horgen verzeigt. Bereits 2018 fanden drei Kontrollen im Schutzgebiet des Sihlwalds statt, bei denen 15 Personen verzeigt wurden. Dabei wurden die Vergehen der fehlbaren Biker mit bis zu 250 Franken bestraft.
Wie aus der Mitteilung des Wildnisparks hervorgeht, hat eine vorübergehend installierte Zählstelle den Ausschlag für die jüngsten Kontrollen gegeben. Diese registrierte im letzten Jahr bis zu 2800 Fahrten auf den illegalen Biketrails im Sihlwald.
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