Neues zur ErpressungsaffärePolitiker begrüssen Untersuchung zum Fall Berset
Vertreter verschiedener Parteien hoffen, dass die Oberaufsicht des Parlaments die Erpressungsaffäre um Alain Berset klären kann. Die Bundeskanzlei verteidigt den Bundesrat derweil gegen einen neuen Vorwurf.
Bundesrat Alain Berset (SP) steht unter Druck, seit die «Weltwoche» am Donnerstag schwere Vorwürfe gegen ihn erhob: Der Innenminister soll im Zusammenhang mit einer privaten Erpressungsaffäre seine Macht missbraucht haben, indem er Angestellte seines Departements auf die Erpresserin ansetzte. Dies berichtete das Blatt mit Berufung auf nicht öffentliche Verfahrensakten.
Die Hoffnungen vieler Parlamentarier ruhen nun auf ihrer Geschäftsprüfungskommission (GPK). Man könne die «tendenziöse Berichterstattung» der «Weltwoche» nicht einfach stehen lassen, erklärte FDP-Nationalrat Matthias Jauslin in der «SonntagsZeitung». Eine «sorgfältige Abklärung» sei notwendig. Letzteres wünschen sich auch die Fraktionschefs Philipp Bregy (Die Mitte) und Thomas Aeschi (SVP). Nationalrat Alfred Heer (SVP) gab letzte Woche bekannt, dass er in der GPK eine Untersuchung beantragen werde. Die Bundesanwaltschaft wiederum will einen Sonderermittler einsetzen, der untersuchen soll, ob ein Staatsangestellter geheime Akten der «Weltwoche» zugänglich machte.
Kontroverse um Bundes-Limousinen
Einen neuen Vorwurf erhebt derweil die «NZZ am Sonntag»: Berset habe im Jahr 2012 Limousinen des Bundes für private Treffen mit der späteren Erpresserin benutzt. Die Zeitung zitiert eine Verordnung, laut der Repräsentationsfahrzeuge nur einzusetzen sind, wenn es «von der Sache her erforderlich und verhältnismässig ist».
Die Bundeskanzlei will sich nicht zum konkreten Fall äussern. Sie verweist aber auf das sogenannte Aide-Mémoire zu den Rechten und Pflichten der Bundesräte. Darin heisst es: «Den Mitgliedern des Bundesrates (…) steht für Dienst- und Privatfahrten im In- und Ausland während ihrer Amtsausübung ein Repräsentationsfahrzeug mit Chauffeur (...) zur Verfügung.»
Die private Nutzung der Limousinen ist den Bundesräten demzufolge gestattet. Somit sieht es nicht danach aus, als könnte Berset in dieser Hinsicht gegen Recht verstossen haben. Unklar ist, ob ihm der ganze Fall allenfalls politisch schadet. Sein Departement will sich dazu nach wie vor nicht äussern.
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