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Folgen des CS-Datenlecks
Politik nimmt sich der Einschränkung der Pressefreiheit an

Die Enthüllungen aus dem Datenleck Suisse Secrets geben weiter zu reden.
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Die Schweiz ist mit den Enthüllungen ausländischer Medien rund um Tausende geleakte Konten der Credit Suisse gleich zweifach unter Druck. Einerseits, weil sie zum wiederholten Mal am Pranger steht, ein Hort für Steuerflüchtlinge und schmutzige Gelder zu sein. Andererseits aber auch, weil hiesige Journalistinnen und Journalisten nicht an der internationalen Recherche teilhaben konnten, da sie so Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren riskiert hätten – selbst wenn die Daten Informationen von grossem öffentlichem Interesse enthalten.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats nimmt sich nun dieser Probleme an. Sie hat einem Antrag aus den Reihen der SP zugestimmt, wonach in ihrer nächsten Sitzung im April Anhörungen mit Experten durchgeführt werden sollen. Offiziell kommunizierte die Kommission, dass es dabei um «Pressefreiheit in Finanzplatzfragen» gehen solle.

Auf Nachfrage bestätigt Kommissionspräsident Leo Müller (Die Mitte) aber, dass das «Feld weit offen» sei. «Es ist gut möglich, dass wir auch Vertreter der Banken oder der Finanzmarktaufsicht einladen und wir uns mit Reputationsrisiken des Finanzplatzes generell beschäftigen werden», sagt Müller.

Entschärfung von Artikel 47 verlangt

Der Antrag auf die Anhörungen kam von Kommissionsmitglied Samuel Bendahan (SP). Er möchte mit den Expertengesprächen auch «Strategien zur Begrenzung der Risiken» im Bankenbereich entwickeln. Der Antrag verlangt die Anhörung von Vertretern der Medien, der Meldestelle für Geldwäscherei Mros, der Finanzmarktaufsicht Finma, der CS und der Kantonalbanken. Laut Kommissionspräsident Müller soll in den kommenden Wochen in Absprache mit Fraktionsvertretern entschieden werden, wer tatsächlich zur Anhörung eingeladen wird.

Parallel dazu hat Regula Rytz (Grüne) in der Wirtschaftskommission einen Antrag auf eine Kommissionsmotion eingereicht. Darin verlangt sie direkt eine Gesetzesänderung, «welche die Gefährdung der Pressefreiheit und des Schutzes von Journalistinnen und Whistleblowern» wegen des Bankgeheimnisses rückgängig macht. Um das zu erreichen, müsste Artikel 47 des Bankengesetzes neu formuliert werden, der 2015 verschärft wurde. (Bis zu drei Jahre Gefängnis drohen dem, der geheime Bankdaten «weiteren Personen offenbart».) Über den Antrag von Rytz dürfte die Wirtschaftskommission nach den Anhörungen im April entscheiden.

Auch die SP will einen Vorstoss mit dem gleichen Ziel einreichen, aber nicht in der Kommission, sondern im Parlament. «Investigative Recherchen dürfen nicht behindert werden. Wir müssen jene stärken, die unlautere Machenschaften ans Tageslicht bringen», wird SP-Nationalrätin Samira Marti in einer Medienmitteilung vom Mittwoch zitiert.