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AboPädophilen-Initiative
Politik kennt keine Gnade für Konsumenten von Kinderpornos

Ballone gegen Pädokriminalität an einer Kundgebung in Bundesbern.
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Ein 19-Jähriger verschickt über Snapchat das Bild einer Minderjährigen in sexuell aufreizender Pose. Ist er darum pädophil? Eine Frage, die wohl ein Psychiater beantworten müsste. Die Politik hat jedenfalls klare Vorstellungen: Straftäter, die wegen Kinderpornografie oder sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt wurden, dürfen lebenslang keine Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen mehr ausführen. Weder beruflich noch in der Freizeit. Einzige Ausnahmen sind die sogenannte Jugendliebe, wenn der Altersunterschied zwischen den beiden Jugendlichen nicht zu gross ist, das Mädchen aber noch minderjährig ist, sowie «besonders leichte Fälle».

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