Planungsgruppe setzt sich für Hirzeltunnel ein
Die Planungsgruppe Zimmerberg lässt gegenüber Kanton und Bund keinerlei Zweifel darüber aufkommen, dass sie den Hirzeltunnel für unverzichtbar hält.
Bis der Hirzeltunnel dereinst einmal gebaut wird, dürften noch viele Jahre verstreichen. Daran ändert auch die Annahme des Strassenfonds (NAF) durch den Souverän und damit die Zuständigkeit des Bundes für das Projekt vorläufig nicht viel. Im kantonalen Richtplan ist die Röhre zwischen Horgen/Wädenswil und Baar zwar schon seit 2007 eingetragen. Im Sachplan Verkehr des Bundes, der revidiert wird und deshalb bei den Kantonen derzeit in der Vernehmlassung steckt, aber ist sie noch nicht einmal eingetragen. Das soll sich jetzt unbedingt ändern, ist man sich bei der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) einig.
Im Anhörungsverfahren des Kantons spricht sie sich dezidiert dafür aus, dass der Kanton beim Bund nun den entsprechenden Eintrag einfordert. Eine entsprechende Stellungnahme haben die Gemeindedelegierten des Bezirks an der ZPZ-Versammlung vom Donnerstag in Thalwil verabschiedet. Dem Nationalstrassenprojekt zwischen dem Wirtschaftsraum Zug und der Ostschweiz komme überregionale Bedeutung zu und der Tunnelbau sei angesichts der hohen Verkehrsbelastung auch aus Rücksicht auf Landschaft, Natur und Siedlungsraum der Zimmerbergregion unverzichtbar, bekräftigt die ZPZ ihre Haltung.
Mehrspurig nach Zürich
Im Anhörungsverfahren ausdrücklich begrüsst wird von der ZPZ die vom Bund mit der Planrevision vorgesehene Engpassbeseitigung auf der A3. Zu diesem Zweck sollen ab etwa 2025 zwischen Thalwil und Wollishofen Pannenstreifen auf einer Länge von 3,2 Kilometer als Übergangslösung und ohne grosse bauliche Veränderung als zusätzliche Fahrspuren umgenutzt werden. Ab etwa 2030 soll das auch auf einem rund 9 Kilometer langen Abschnitt im Bereich von Wädenswil und Richterswil geschehen.
Im Weiteren beschloss die Versammlung bei der Regionalplanung Zürich und Umgebung (RZU), der Dachorganisation der Zürcher Planungsgruppen rund um Zürich, auf einen Reformprozess hinzuwirken. Geschehen soll dies mit einem Antrag an der nächsten RZU-Versammlung, wonach die RZU unter Einbezug der ihr angeschlossenen Planungsgruppen ihre Leistungen und deren Finanzierung sowie ihre Organisationsstruktur im Hinblick auf Anpassungen überprüfen soll.
Bei Budget-Debatten der ZPZ hatten in der Vergangenheit diverse Delegierte wiederholt Zweifel geäussert, dass die von der RZU gegenüber der ZPZ erbrachten Leistungen eine jährliche Abgeltung in Höhe von 160 000 Franken rechtfertigen würden.
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