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AboRückzieher im Fall Raiffeisen
Pierin Vincenz’ Anwalt greift zu einem Bubentrickli

Kämpft um sein Anwaltspatent: Beat Barthold.
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Der Befund im Strafbefehl der Zürcher Staatsanwaltschaft vom 26. Oktober 2020 ist eindeutig: «Beat Barthold ist schuldig der mehrfachen Gehilfenschaft zu Betrug. Die beschuldigte Person wird bestraft mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 580.00 Franken, entsprechend 104’400 Franken.» Ein Tag wird Barthold erlassen, weil er in Haft war. Die Geldstrafe wird bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren.

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