AboRückzieher im Fall RaiffeisenPierin Vincenz’ Anwalt greift zu einem Bubentrickli
Beat Barthold hat seine Schuld grossteils eingestanden, wurde verurteilt, bezahlte 200’000 Franken Schadenersatz – und will jetzt trotzdem unschuldig sein. Mit Erfolg.
Der Befund im Strafbefehl der Zürcher Staatsanwaltschaft vom 26. Oktober 2020 ist eindeutig: «Beat Barthold ist schuldig der mehrfachen Gehilfenschaft zu Betrug. Die beschuldigte Person wird bestraft mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 580.00 Franken, entsprechend 104’400 Franken.» Ein Tag wird Barthold erlassen, weil er in Haft war. Die Geldstrafe wird bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren.