AboFall am Obergericht ZürichPflegerin verurteilt, weil 30-Jähriger in Badewanne ertrank
Das Obergericht hat eine heute 59-jährige Pflegerin, die einen Bewohner eines Heims kurz aus den Augen liess, wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Was sich im August 2017 in einem Behindertenheim im Zürcher Oberland ereignete, nannte der verfahrensleitende Richter Christian Prinz einen Fall von «erschütternder Tragik», den auch das Gericht ergriffen habe: Ein dreissigjähriger, schwerstbehinderter Mann, der nicht nur auf dem Entwicklungsstand eines drei- bis vierjährigen Kindes war, sondern auch an Epilepsie litt, ertrank damals in der Badewanne.