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Parlament will Tabak-Sponsoring beim Bund verbieten

Werbung im Kino oder auf Plakaten soll erlaubt bleiben. Foto: Gaëtan Bally (Keystone)
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Bund, Kantone und Gemeinden dürfen ihre Anlässe in Zukunft nicht mehr von Tabakfirmen mitfinanzieren lassen. Das will die Gesundheitskommission des Ständerats in das neue Tabakproduktegesetz schreiben. Dieses wird im Herbst in der kleinen Kammer behandelt. Wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht, haben sich die Kommissionsmitglieder mit 10 zu 3 Stimmen für das Sponsoringverbot ausgesprochen.

Hinter vorgehaltener Hand nennen Ständeräte die neue Bestimmung «Lex Cassis». Das Aussendepartement wollte Philip Morris als Hauptsponsor für den Schweizer Pavillon an der Weltausstellung 2020 in Dubai engagieren. Als die Pläne ruchbar wurden und Kritik ertönte, zog Bundesrat Ignazio Cassis die Notbremse.

Doch war die Kontroverse der direkte Auslöser für einen Antrag des Luzerner CVP-Ständerats Konrad Graber, das Sponsoring von Anlässen der öffentlichen Hand zu verbieten. «Mich hat überrascht, wie wenig politische Sensibilität Philip Morris, die Bundesverwaltung und der Bundesrat gezeigt haben», sagt Graber.

Überraschende Kehrtwende

Die Bestimmung ist nur eine von mehreren Verschärfungen, welche die Ständeräte beschlossen haben – wohl unter dem Eindruck der Philip-Morris-Debatte, wie mehrere Kommissionsmitglieder sagen. Die Mehrheitsverhältnisse sind dabei überraschend klar ausgefallen angesichts der turbulenten Vorgeschichte des Gesetzes: Im ersten Anlauf hatte der Bundesrat vor drei Jahren keine Mehrheiten gefunden für strenge Werbeverbote. Mit 28 gegen 15 Stimmen wies der Rat die Vorlage an den Bundesrat zurück, dasselbe beschloss ein halbes Jahr später der Nationalrat.

Explizit forderte das Parlament damals eine neue Vorlage mit Werbeeinschränkungen, die sich auf den Jugendschutz fokussieren. Sponsoringverbote aber verwarf sie ausdrücklich. Vorgespurt hatte das die Gesundheitskommission des Ständerats. Jetzt, drei Jahre später, will dasselbe Gremium wieder Verschärfungen in das Gesetz schreiben – womit dieses unter dem Strich dem vor drei Jahren abgelehnten Entwurf wieder sehr ähnlich ist:

  • Der Verkauf von Zigaretten und anderen Tabakprodukten an Minderjährige wird verboten.
  • Werbung in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet wird generell verboten, zusätzlich alle Werbung, die an Minderjährige gerichtet ist.
  • Erlaubt bleiben Werbung im Kino, auf Plakaten, auf Werbeartikeln wie Feuerzeugen, an Verkaufsstellen und zum Beispiel Massenmailings direkt an Erwachsene.
  • Die Gratisabgabe wird verboten, Rabatte sind nur noch erlaubt, wenn sie zeitlich, örtlich und auf bestimmte Personen beschränkt sind.
  • Sponsoring mit internationalem Charakter wird verboten.
  • Sponsoring von Anlässen, die von Bund, Kantonen oder Gemeinden organisiert werden, wird untersagt.
  • Die Tabakfirmen müssen den Behörden ihre Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring melden.
  • Kantone dürfen strengere Auflagen machen. Verbote gelten in 16 Kantonen für Plakatwerbung, in sechs Kantonen für Kino-Spots und in zwei Kantonen für das Sponsoring von Anlässen.
  • E-Zigaretten werden in öffentlichen Nichtraucherzonen verboten.
  • In einer separaten Vorlage soll der Bund Steuern auf E-Zigaretten erheben. Das fordert eine Kommissionsmotion.

Kommissionspräsident Joachim Eder (FDP, ZG) sagt, das Gremium habe die Vorlage verschärft, «weil unsere oberste Zielsetzung ein konsequenter und griffiger Jugendschutz war und wir die Mindestanforderungen der Tabak-Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation WHO erfüllen wollen». Die Schweiz hat die Konvention unterzeichnet, aber als eines von wenigen Ländern bisher nicht ratifiziert. Der Entwurf der Kommission würde die Ratifikation nun ermöglichen, sagt Eder.

Volksinitiative fordert stärkeres Werbeverbot

Den Organisationen der Tabakprävention gehen die Beschlüsse der Kommission indes zu wenig weit. Sie fordern ein Verbot jeglicher Werbung, die für Minderjährige zugänglich ist; das ist auch Inhalt einer Volksinitiative, die im September eingereicht werden soll, kurz vor der Beratung des Gesetzes.

SP-Ständerat Hans Stöckli brachte die Forderungen der Initiative in die Kommission ein, überzeugte damit jedoch nur eine Minderheit. Laut Kommissionspräsident Eder ging es der Mehrheit zu weit: «Ein Verbot von Werbung, die Minderjährige erreichen kann, ist nicht praktikabel. Es wäre de facto ein flächendeckendes Werbeverbot auch für Erwachsene.»

Auch die Wirtschaft ist mit der Vorlage der Kommission nicht zufrieden. Die Tabakindustrie, der Wirtschaftsverband Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband hatten gestützt auf ein Rechtsgutachten argumentiert, weitreichende Werbeverbote würden gegen die Verfassung verstossen.

«Der Vorschlag kommt einem kompletten Werbeverbot gleich.»

Damian Müller, Ständerat (FDP, LU)

Auch der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller kritisiert die Beschlüsse der Gesundheitskommission, an deren Sitzung er teilnahm: «Aus liberaler Sicht sind Werbeverbote der falsche Weg, weil Tabak ein legales Produkt ist, das sich ausschliesslich an Erwachsene richtet und entsprechend beworben werden darf», sagt Müller. «Mit dem jetzigen Vorschlag wurde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Es kommt einem kompletten Werbeverbot gleich, was wohl verfassungswidrig sein dürfte.» Überdies greife der Staat in die unternehmerische Freiheit ein, indem er die Herausgabe der Werbeausgaben der Tabakindustrie verlange.

Müller hatte an einer der letzten Sitzungen einen Bericht über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Tabakindustrie verlangt. Gemäss Joachim Eder geht daraus hervor, dass die Industrie 2016 in der Schweiz 4581 Personen beschäftigte und 2,1 Milliarden Franken Wertschöpfung generierte aus Anbau, Herstellung und Vertrieb, wobei ebenfalls rund 2,1 Milliarden Franken an Tabaksteuer abfielen. Der Export von Tabakprodukten belief sich auf 563 Millionen Franken, was 0,2 Prozent aller Güterexporte entspricht. Diese Zahlen mochten die Kommission jedoch nicht zu überzeugen, von weiteren Einschränkungen abzusehen.

Swiss Cigarette hofft auf Korrektur

Swiss Cigarette, die Vereinigung der Tabakindustrie, bezeichnet zusätzliche Werbeverbote als «weder zielführend noch verhältnismässig», wie Geschäftsführer Martin Kuonen sagt. Die Branche unterstütze den Jugendschutz, sie habe zusammen mit dem Handel einen Kodex beschlossen und verkaufe keine Tabakprodukte mehr an Minderjährige. Bei «neuartigen Alternativprodukten», etwa elektronischen Zigaretten und Snus, widerspreche ein Werbeverbot einer wirksamen Risikominderungspolitik: Diese Produkte seien weniger schädlich als Zigaretten, Raucher müssten aber darüber Bescheid wissen, um einen informierten Entscheid zu treffen.

Die Ständeratskommission plane «de facto ein totales Werbe-, Sponsoring- und Verkaufsförderungsverbot». «Kein anderes legales Produkt wird derart restriktiv reguliert, was verfassungsrechtlich grundlegende Fragen aufwirft», sagt Kuonen. «Wir sind zuversichtlich, dass dies in der Behandlung im Erstrat noch korrigiert wird.»

Die Philip-Morris-Kontroverse ist also noch nicht vorbei: Sie geht im September im Ständerat in die nächste Runde.