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Nach Schweizer Abstimmung
Organspende betrifft Sie auch auf Auslandreisen

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Organspende ja oder nein? In Österreich wird Touristen vom Gesundheitsministerium empfohlen, die Antwort auf diese Frage schriftlich festzuhalten und «bei den Ausweispapieren zu deponieren». Sonst riskieren sie, dass ihnen etwa nach einem tödlichen Autounfall gegen ihren Willen Organe entnommen werden.

Österreich kennt seit Jahrzehnten eine Widerspruchslösung, wie sie das Volk in der Schweiz am Sonntag angenommen hat. Einem Verstorbenen können dort also Organe entnommen werden – ausser er hat sich zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen. Die Regel gilt für Einheimische genauso wie für Besucher aus dem Ausland.

Und das ist künftig auch in der Schweiz so. Die Widerspruchslösung gelte auch für Touristinnen und Touristen, hält das Bundesamt für Gesundheit auf seiner Website fest. Basis dafür ist ein Prinzip, das europaweit angewandt wird, wie Franz Immer, Direktor von Swisstransplant, sagt. Im Todesfall sind allein die Gesetze des Aufenthaltslandes für eine Organspende entscheidend.

Die Schweiz wird in frühestens zwei Jahren eine abgeschwächte Form der Widerspruchslösung einführen. Konkret bedeutet das: Hat eine Person ihren Willen nicht dokumentiert und sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden – weder bei Einheimischen noch bei Touristen.

Die meisten Staaten in Europa kennen eine Widerspruchslösung. Nicht überall haben die Angehörigen aber das Recht, eine Organspende zu verhindern, falls der Wille des Verstorbenen nicht dokumentiert ist – etwa in Frankreich, Spanien oder Österreich. In der Praxis würde in diesem Fall aber ein Nein der Angehörigen akzeptiert, sagt Stephan Eschertzhuber. Er ist als Transplantationsreferent für Organspenden in den österreichischen Bundesländern Salzburg, Tirol, Vorarlberg sowie der italienischen Region Südtirol zuständig. Sei weder der Wille dokumentiert noch könnten Angehörige gefunden werden, würden Organe entnommen.

10 bis 15 Organspenderinnen und Organspender mit Wohnsitz im Ausland zähle die Schweiz derzeit pro Jahr, schätzt Franz Immer von Swisstransplant. Zum Vergleich: 2021 haben in der Schweiz total 166 Personen nach dem Tod ihre Organe gespendet. Stephan Eschertzhuber schätzt für seine Regionen den Anteil ausländischer Besucher unter den Spendern ebenfalls auf rund 10 Prozent. Gerade bei Touristen aus Spanien, Grossbritannien oder den Niederlanden sei die Bereitschaft zur Organspende gross.

In der Schweiz sind es laut Franz Immer oft Personen, die in Grenznähe verunfallen, vom Rettungsdienst in ein Schweizer Spital gebracht werden und dort versterben. So übernehme zum Beispiel Genf oft schwierige Fälle aus der Region Grenoble. Im Gegenzug hätten ausländische Touristen in der Schweiz in akuten Fällen das Recht auf eine Organspende – etwa bei einem plötzlichen Versagen der Leber.

Viele Deutsche haben Eintrag in Österreichs Register

In Österreich können sich auch Personen, die dort nicht wohnhaft sind, ins sogenannte Widerspruchsregister eintragen lassen – also festhalten, dass sie keine Organspende zulassen wollen. Insbesondere Deutsche haben dies in grosser Zahl getan. Knapp 9000 stehen im Register. Aus der Schweiz sind es rund 400 Personen. Deutschland kennt wie bislang die Schweiz eine Zustimmungslösung – Organe können also nur entnommen werden, wenn sich eine Person oder ihre Angehörigen dafür ausgesprochen haben.

Franz Immer fände es richtig, wenn auch Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland sich ins neue Register der Schweiz eintragen könnten. Dieses muss der Bund nach dem Ja des Volkes am Sonntag nun aufbauen. Geplant ist das bislang nicht.