Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

AboEr hat 292 Kunden geprellt
Online-Betrüger blitzt am Bundesgericht ab

Aus formalen Gründen kann das Bundesgericht grösstenteils nicht auf die Beschwerde eines Horgners eingehen.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Dutzende Kunden warteten vergebens auf die bestellten Produkte. Doch bis heute behauptet ein 64-jähriger Horgner, er habe nie jemanden um sein Geld bringen wollen. 55’000 Franken gingen aber auf sein Konto ein, ohne dass die 292 Kunden ihre Elektrogeräte und andere Waren erhalten hätten. In seinen Onlineshops konnte, doch eher unüblich, nur per Vorauskasse bezahlt werden. Schon vor Jahren wurde er beim «K-Tipp» negativ vermerkt. Dass auf den Websites seiner Shops nie er als Geschäftsführer angegeben war, sondern beispielsweise seine Putzfrau, begründete der Beschuldigte am Obergericht aber nicht mit dieser Vergangenheit. Sondern damit, dass Menschen Onlinehändler aus nichtigen Gründen töten wollten.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login