AboEr hat 292 Kunden geprelltOnline-Betrüger blitzt am Bundesgericht ab
Seine Kunden haben bereits bezahlte Waren nie erhalten. Jetzt hat auch die letzte Instanz entschieden, dass ein 64-jähriger Horgner als Online-Betrüger gelten muss.
![Aus formalen Gründen kann das Bundesgericht grösstenteils nicht auf die Beschwerde eines Horgners eingehen.](https://cdn.unitycms.io/images/Ac_c6BNiqxqAzZknxzpC7X.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=1_FOvX73UpI)
Dutzende Kunden warteten vergebens auf die bestellten Produkte. Doch bis heute behauptet ein 64-jähriger Horgner, er habe nie jemanden um sein Geld bringen wollen. 55’000 Franken gingen aber auf sein Konto ein, ohne dass die 292 Kunden ihre Elektrogeräte und andere Waren erhalten hätten. In seinen Onlineshops konnte, doch eher unüblich, nur per Vorauskasse bezahlt werden. Schon vor Jahren wurde er beim «K-Tipp» negativ vermerkt. Dass auf den Websites seiner Shops nie er als Geschäftsführer angegeben war, sondern beispielsweise seine Putzfrau, begründete der Beschuldigte am Obergericht aber nicht mit dieser Vergangenheit. Sondern damit, dass Menschen Onlinehändler aus nichtigen Gründen töten wollten.