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Kampf gegen Corona
Ohne Impfung kein Eintritt in die Bar

In der ersten Corona-Welle weisen sich Besucher eines Clubs am Eingang mit ihrer ID aus. Braucht es künftig eine Impfbescheinigung? 
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Mit dem Impfstart in den Kantonen wird eine Frage, die bis vor kurzem noch abstrakt schien, plötzlich konkret: Welche Vorteile dürfen, ja sollen Geimpfte haben? Und im Umkehrschluss: welche Nachteile Ungeimpfte?

In den letzten Wochen haben private Konzert- und Sportveranstalter laut darüber nachgedacht, künftig nur noch geimpfte Gäste zu akzeptieren. Rechtlich dürften sie das. Justizministerin Karin Keller-Sutter liess die Rechtslage im Dezember von Experten analysieren. Wie Recherchen zeigen, informierte sie den Gesamtbundesrat kurz vor Weihnachten in einer Informationsnotiz über die Ergebnisse.

Wann eine Regelung nötig wäre

Demnach ist es privaten Veranstaltern grundsätzlich nicht verboten, geimpfte und ungeimpfte Personen unterschiedlich zu behandeln. «Im Verhältnis zwischen zwei privaten Personen gilt das Prinzip der Privatautonomie», sagt Ingrid Ryser, Sprecherin des Bundesamts für Justiz. Das treffe auf den Coiffeur- oder Restaurantbesuch genauso zu wie auf die Teilnahme an einer Grossveranstaltung.

«Solange nichts anderes geregelt ist, hat jede und jeder die Freiheit, zu entscheiden, mit wem man einen Vertrag abschliessen will», so Ryser. Dies, sofern die datenschutzrechtlichen Grundsätze eingehalten würden.

Eine neue gesetzliche Regelung wäre nur dann nötig, wenn die Politik eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften vermeiden wollte. Oder aber, wenn der Staat selber geimpfte und ungeimpfte Personen unterschiedlich behandeln wollte – etwa bei der Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung.

Eine «Infrastruktur-Apartheid» zwischen Ungeimpften und Geimpften sei abzulehnen, sagt Eva Maria Belser, Ethik-Expertin der Corona-Taskforce.

Eva Maria Belser ist Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, in der wissenschaftlichen Corona-Taskforce beschäftigt sie sich mit rechtlichen und ethischen Fragen. Für sie ist klar, dass der Staat «das heisse Eisen einer indirekten Impfpflicht» nicht einfach den Privaten weiterreichen darf. «Es braucht aus meiner Sicht dringend einen gesetzlichen Rahmen, der vorgibt, was geht und was nicht.» Aus Belsers Sicht sollte dieser Rahmen möglichst eng gesteckt sein: «Ich will nicht in einer Welt leben, in der man vor jeder Bäckerei und jedem Restaurant den Impfausweis zücken muss.»

Solange es keine staatliche Impfpflicht gebe, gehöre es zur persönlichen Freiheit, eine Impfung zu verweigern, argumentiert Belser. Natürlich könne ein solcher Entscheid Folgen nach sich ziehen. «Welche dies sind, sollte aber im Rahmen demokratischer Verfahren entschieden und nicht privaten Anbietern überlassen werden.» Zudem stelle sich die Frage, was mit all jenen Menschen geschehe, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten. Eine «Infrastruktur-Apartheid» zwischen Ungeimpften und Geimpften sei jedenfalls abzulehnen.

Der eidgenössische Datenschützer Adrian Lobsiger weist darauf hin, dass die Informationen im Impfausweis zu den besonders schützenswerten Personendaten gehören. Auch er stellt sich auf den Standpunkt, es brauche Vorgaben im öffentlichen Recht. Nur so lasse sich rechtfertigen, dass Private solch sensible Daten von ihren Kunden einfordern.

Damit das Diskriminierungsverbot nicht verletzt wird, müssen laut Lobsiger auch ganz praktische Aspekte geregelt werden. Für Menschen etwa, die kein Smartphone mit einer bestimmten App vorweisen könnten, brauche es Alternativen. «Alles andere würde zu einer faktischen Handytragpflicht führen.»

Corona-Massnahmen ade?

Andrea Caroni (FDP), Mitglied der ständerätlichen Rechtskommission, sieht im privaten Bereich hingegen kaum zusätzlichen Regulierungsbedarf. Schon heute dürfe jeder Handwerker seine Kunden selbst bestimmen. Geht es nach dem FDP-Politiker, soll vielmehr der Staat direkt zwischen «potenziell Ansteckenden und nachweislich Nicht-Ansteckenden» unterscheiden.

Caroni verlangt, dass der Bundesrat die Corona-Massnahmen für alle nicht ansteckenden Personen aufhebt. Dies ab dem Zeitpunkt, zu dem ein sicherer und wirksamer Impfstoff für die breite Bevölkerung verfügbar ist und auch nachgewiesen werden kann, dass dieser nicht nur vor einer Erkrankung, sondern auch vor einer Übertragung des Virus schützt. Diese entscheidende Frage ist bislang noch offen. (Lesen Sie dazu das Interview mit dem Impfexperten Christoph Berger.)

Das Argument, dass die Grundrechte Ungeimpfter tangiert würden, lässt Caroni nicht gelten. «Die heutigen Covid-Massnahmen greifen ja seit fast einem Jahr massiv in unsere Grundrechte ein. Ihr einziger Zweck ist es, Ansteckungen zu verhindern.» Versammlungsverbote oder Quarantäneregeln für Personen aufrechtzuerhalten, von denen nachweislich keine Ansteckungsgefahr mehr ausgehen kann, wäre ihm zufolge «so absurd wie verfassungswidrig».