Neue Regeln wegen OmikronNur noch fünf Tage in Quarantäne oder Isolation
Der Bundesrat hat die Zeiten für Isolation von Infizierten und Quarantäne von Kontaktpersonen stark verkürzt. Was gilt jetzt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie genau wird die Dauer von Quarantäne und Isolation verkürzt?
Ab sofort – also ab Donnerstag, 13. Januar – dauert die Absonderung nur noch fünf Tage. Das gilt sowohl für Infizierte – also Menschen mit einem positiven Test und/oder mit Symptomen, die sich in Isolation begeben haben – als auch für Kontaktpersonen von Infizierten, die in Quarantäne gehen mussten, um eine Verbreitung der Ansteckung möglichst zu verhindern. Das gilt auch für Menschen, die sich zurzeit schon in Isolation oder Quarantänte befinden; sie können ihre Absonderung verkürzen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Für Erkrankte gilt allerdings, dass sie vor Ende der Isolation 48 Stunden lang – also frühestens am 4. und 5. Tag – keine Krankheitssymptome mehr haben dürfen. Ein erneuter Test zum Ende von Quarantäne oder Isolation ist nicht vorgeschrieben*. Besonders wichtig ist auch danach die Einhaltung der bekannten Regeln: Maske tragen, Abstand halten, Hygienemassnahmen beachten.
Welche Ausnahmen gelten für die Isolation?
Es gibt nur eine mögliche Ausnahme von der Pflicht zur 5-Tage-Isolation für Menschen, die positiv getestet wurden: Die Kantone können Personen von der Isolation befreien die «eine Tätigkeit ausüben, die für die Gesellschaft von grosser Bedeutung ist und bei der ein akuter Personalmangel herrscht», wie es in der entsprechenden Verordnung heisst. Die Ausnahme gilt nur, solange diese Personen ihrer Arbeit nachgehen; ansonsten müssen sie sich an die Absonderung halten.
Welche Ausnahmen gelten für die Quarantäne?
Grundsätzlich gilt die Quarantäne nur für Personen, die «mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten», wie der Bundesrat schreibt. Das bedeutet, dass etwa Mitschülerinnen eines positiv getesteten Schülers nicht in Quarantäne gehen müssen.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind zudem Menschen, die ihre letzte Impfdosis (zweite oder dritte Impfung) innerhalb der letzten vier Monate erhalten haben oder die innerhalb der letzten vier Monate von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind – selbst wenn sie mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben.
Auch bei der Pflicht zur Quarantäne können die Kantone in dringend notwendigen Fällen weitere Ausnahmen gewähren, «um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten», wie es in der Erklärung des Bundesrats heisst.
Wie soll man sich verhalten, wenn man Kontakt zu einer erkrankten Person hatte, aber nicht in Quarantäne muss?
Man sollte sich 4 bis 7 Tage nach dem letzten Kontakt mit der betroffenen Person testen lassen; während 7 Tagen nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person stets eine Maske tragen, wenn man mit anderen Personen in Kontakt kommt; Kontakte so weit wie möglich einschränken und einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten; und öffentliche Orte meiden.
Wer Krankheitssymptome hat, sollte sich in Isolation begeben und sich testen lassen.
Welche weiteren Corona-Regeln gelten?
Die am 20. Dezember 2021 eingeführten Regeln sind weiterhin gültig und sollen nach einer Konsultation mit den Kantonen bis 31. März verlängert werden.
Dazu gehört unter anderen die 2-G-Regel in Restaurants und anderen Innenräumen gepaart mit der Anordnung, dass nur im Sitzen gegessen und getrunken werden darf. Auch die Homeoffice-Pflicht bleibt bestehen, ebenso die Einschränkung privater Treffen: auf 30 Personen bei Geimpften und Genesenen und 10 Personen, wenn sich in der Gruppe mindestens eine ungeimpfte Person befindet.
Genaue Angaben finden Sie hier.
* Dieser Satz wurde angepasst um klar zu stellen, dass die Behörden keinen Test zum Ende der Isolation oder Quarantäne vorschreiben.
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