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Nur Guckloch freigekratzt – Manager erhält saftige Busse

Laut Polizei müssen nicht nur Front- und Seitenscheiben völlig von Eis und Schnee befreit werden, sondern auch Spiegel, Lichter und Kontrollschilder.
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Ein sogenannter Guckloch-Fahrer hat eigentlich keine Chance. Wer die Scheiben seines Autos nicht genügend von Schnee und Eis befreit, wird von der Polizei angehalten, die den Zustand mit Fotos dokumentiert. In solchen Fällen verhängt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Zack, erledigt. Doch ein 53-Jähriger, der letzten März aus dem Verkehr gezogen wurde, ist nicht einverstanden.

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