Schützenswertes GebäudeNun kann dieses Haus in Oberrieden geschützt werden
Ein Gebäude an der Seestrasse in Oberrieden kann nicht unter Schutz gestellt werden, weil Verkehrsbaulinien mitten durch das Haus führen. Dies wird bald geändert.

An der Seestrasse 5 in Oberrieden soll ein Haus unter Schutz gestellt werden. Wie diese Zeitung berichtet hat, wird dies jedoch verhindert, weil eine Verkehrsbaulinie mitten durch das Gebäude führt. Diese Linien garantieren, dass für eine allfällige Erweiterung der Strasse Platz freigehalten wird. Es wurde in den 30er-Jahren nämlich in Erwägung gezogen, dass die Seestrasse einmal vierspurig befahren wird.
Weil dies aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich ist, hat der Gemeinderat in Oberrieden Ende letzten Jahres der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich beantragt, die kantonale Baulinie so zu verlegen, dass das Gebäude aus dem Jahr 1875 nicht mehr betroffen sein wird und unter Schutz gestellt werden kann. Die Volkswirtschaftsdirektion hat die bestehende Baulinie nun aufgehoben und neu festgesetzt. In den Plänen, die auf dem Oberriedner Bauamt eingesehen werden können, ist ersichtlich, dass die Verkehrsbaulinie neu entlang der Fassade des Gebäudes verlaufen wird statt mitten durch das Haus. André Guntern, Abteilungsleiter beim Ressort Hochbau Oberrieden, sagt: «Mit diesem Entscheid signalisiert der Kanton, dass dieser Raum nicht mehr für einen allfälligen Ausbau der Seestrasse freigehalten werden muss und das Gebäude entlastet werden kann.» Als nächster Schritt werde nun dem Gemeinderat beantragt, den Schutzvertrag mit dem Eigentümer zu genehmigen. Der Schutzvertrag werde anschliessend ebenfalls öffentlich publiziert.
Gesamteindruck vor Ort soll erhalten bleiben
Das Gebäude ist ein ehemaliger Pferdestall und Wagenremise. Es gehörte früher zum Wohnhaus auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Laut dem Hausbesitzer Hanspeter Loew ist das ganze Anwesen einmal ein Bauernhof gewesen. Loew ist im Gebäude an der Seestrasse 5 aus dem Jahr 1875 aufgewachsen und sagt, dass er zum Haus einen «emotionalen Bezug» hätte. Seine Eltern haben das Haus 1955 gekauft. Bevor er drei Jahre später mit seinen Eltern in das Haus gezügelt ist, hätten eine Zeit lang Flüchtlinge aus Ungarn dort gewohnt.

«Die zweite Hälfte meiner Jugend habe ich an der Seestrasse 5 verbracht», sagt Loew. Er erklärt, dass die Riegelfassade nicht aus Balken wie bei einem Fachwerkhaus besteht. Die Holzkonstruktion über dem gemauertem Pferdestall wurde später beim Einbau von Wohnräumen mit Backsteinen und Mörtel gefüllt und die Riegel durch auf dem Mauerwerk befestigte Bretter ersetzt. Vor 50 Jahren wurden auch im nördlichen Gebäudeteil Wohnräume eingebaut, sodass sich eigentlich nur noch der Dachstuhl im Originalzustand befindet. Daher sei für ihn persönlich das Gebäude nicht unbedingt schützenswert.
Gebäude ist wichtig für das Ortsbild
Dennoch soll es unter Schutz gestellt werden, damit der Gesamteindruck vor Ort erhalten bleibt, heisst es vonseiten der Gemeinde. «Das Gebäude ist wichtig für das Ortsbild. Es zeigt, wie dieser schmale Streifen zwischen See und Strasse besiedelt wurde», erklärt André Guntern. Seit den 80er-Jahren sei das Haus im Inventar der schutzwürdigen Bauten erfasst. Die Gemeinde habe sich entschieden, das Gebäude nun unter Schutz zu stellen, damit der Charakter des Hauses beim Umbau möglichst erhalten werde.
Damit ist Loew als Besitzer einverstanden. Doch weil er die Kosten für die Unterschutzstellung – sie würden sich auf «mehrere Hunderttausend Franken belaufen» – selbst tragen muss, wollte er die Sicherheit haben, dass das Gebäude bei einem allfälligen Strassenausbau nicht abgerissen werden kann. «Ich bin froh, dass der Kanton nun dem Antrag der Gemeinde zugestimmt hat», sagt er.
Nun liegt die Änderung der Verkehrsbaulinie an der Seestrasse 5 auf dem Bauamt der Gemeinde auf. Gegen die Anpassung kann innerhalb von 30 Tagen Rekurs eingelegt werden beim Baurekursgericht in Zürich.
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