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Neues Wassergesetz ohne «Extrawurst» für Seeanstösser

Neben dem Privatisierungsverbot wurde auch die «Extrawurst» für Seeanstösser von vielen Stimmberechtigten kritisiert.
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Zweiter Versuch für ein Zürcher Wassergesetz: Nachdem das Volk die bürgerlich geprägte Vorlage im vergangenen Jahr deutlich abgelehnt hatte, hat der Regierungsrat am Donnerstag die neue Vorlage publiziert. Neu ist daran vor allem ein explizites Privatisierungsverbot der Wasserversorgung.

Für die Bürgerlichen war das Nein vom Februar 2019 eine herbe Niederlage. 55 Prozent der Zürcherinnen und Zürcher lehnten das Wassergesetz ab.

Umstritten war vor allem die Frage, wer für die Wasserversorgung zuständig sein soll - nur die öffentliche Hand oder auch Private. Regierung und die damals noch bürgerliche Kantonsratsmehrheit wollten Privaten eine Beteiligung erlauben, bis zu einem Maximum von 49 Prozent des Kapitals und einem Drittel der Stimmrechte.

Das Nein an der Urne zeigte aber, dass das Volk die Wasserversorgung keineswegs Privaten überlassen will. Am Donnerstag legte der Regierungsrat nun eine Neuauflage des Wassergesetzes vor.

«Extrawurst» für Seeanstösser

Die im Abstimmungskampf geäusserten Bedenken würden darin berücksichtigt, schreibt die Baudirektion dazu. Neben dem Privatisierungsverbot war es auch eine «Extrawurst» für Seeanstösser, welche vielen Stimmberechtigten sauer aufstiess.

Sie hätten in der ersten Vorlage noch einen speziellen Eigentumsschutz genossen, was einen Seeuferweg zusätzlich erschwert hätte. Dieses Sonderrecht fehlt in der zweiten Vorlage.

Der Kantonsrat wird in den kommenden Monaten über die revidierte Vorlage beraten.