Neuer Axpo-VertragZürcher Kantonsrat will Ausverkauf der Kraftwerke ausschliessen
Ein Vertrag von 1914 ist die Grundlage der Axpo. Dieses uralte Dokument soll nun ersetzt werden – die Details geben im Zürcher Parlament zu reden.
Der grösste Schweizer Energiekonzern steht auf einer Rechtsgrundlage, die über 100 Jahre alt ist: Der Gründungsvertrag der Axpo-Vorgängerin NOK (Nordostschweizerische Kraftwerke AG) stammt aus dem Jahr 1914. In einem zähen politischen Prozess versuchen die Axpo-Eignerkantone und ihre Werke seit Jahren, den Uraltvertrag mit einem Aktionärsbindungsvertrag und einer Eignerstrategie zu ersetzen.
Ein erster Versuch war vor zwei Jahren an den Kantonen Schaffhausen und Zürich gescheitert; in Zürich störte sich eine unheilige Allianz aus SP und SVP daran, dass die Eigentümerstrategie den Verkauf von grossen Wasserkraftwerken und Stromnetzen nicht explizit ausschloss.
Der Regierungsrat nahm die wichtigsten Kritikpunkte in einer neuen Vorlage auf, welche die zuständige Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu) wiederum anpasste. Am Montagnachmittag hat der Zürcher Kantonsrat die Axpo-Verträge diskutiert. Das Parlament lehnte verschiedene Änderungsanträge ab und folgte in den umstrittenen Punkten der jeweiligen Kommissionsmehrheit.
Die Axpo Holding gehört zu 100 Prozent der öffentlichen Hand; der Kanton Zürich und seine Elektrizitätswerke EKZ halten zusammen 36,7 Prozent der Aktien. Der Axpo vorschreiben, wie sie zu geschäften hat, kann der Kanton Zürich nicht direkt. In der neuen Eigentümerstrategie sollen aber die Erwartungen der Eigentümer festgelegt werden. Das zweite Konstrukt, der Aktionärsbindungsvertrag, regelt das Verhältnis der Aktionäre untereinander, etwa zu Fragen wie dem Vorkaufsrecht, wenn ein Kanton Axpo-Aktien abstösst.
Alle Kraftwerke schützen – oder nur die grössten?
Die Kevu hatte in einem Änderungsantrag verlangt, die Regierung und die EKZ sollen ihr Stimmrecht im Verwaltungsrat dafür einsetzen, dass die Netzinfrastruktur und alle «für die Versorgung wichtigen Kraftwerke» grundsätzlich in der öffentlichen Hand verbleiben. Einer FDP-Minderheit ging diese Formulierung zu weit. Sie forderte – vergeblich – eine Einschränkung nur für die grossen Wasserkraftwerke.
Die Frage sei auch, sagte Franziska Barmettler (GLP), wie viele Kraftwerke das künftig überhaupt seien – weil die Bergkantone den sogenannten Heimfall ausüben wollen. Bis 2050 würden 33 Axpo-Wasserkraftwerke in den Besitz der Bergkantone übergehen, sagte Barmettler. Und weil zudem AKW vom Netz gingen, würden von den heutigen Axpo-Anlagen mit einer Produktionsleistung von 25 Terawattstunden noch deren 5 übrig bleiben.
Inländischer Strom soll Versorgung gewährleisten
Weiter folgte die Parlamentsmehrheit der Kommission bei der Forderung, die Regierung und die EKZ sollen sich für eine Eignerstrategie einsetzen, die sich an der Schweizer und Zürcher Klimapolitik orientiert. Die Kommissionsmehrheit konnte ausserdem durchsetzen, dass der inländische Anteil an der Stromproduktion der Axpo «eine sichere, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung» mit elektrischer Energie gewährleisten soll.
Eine Minderheit aus Grünen, GLP und FDP stellte sich gegen diese Zielvorgabe, weil sie wegen des Heimfalls gar nicht zu erreichen sei. Martin Hübscher (SVP) hielt dagegen, der Kantonsrat unterbinde damit nicht die unternehmerischen Freiheiten der Axpo, sondern gebe lediglich Handlungsanweisungen an seine Vertreter im Axpo-Verwaltungsrat. Das wichtigste Anliegen sei, dass nicht der Handel das Hauptgeschäft der Axpo bilde, sondern die Energieproduktion.
Die Schlussabstimmung wird an einer der kommenden Sitzungen in der zweiten Lesung erfolgen.
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