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Neue Abzüge im Kanton Zürich
Diese drei Steuer­erleichterungen sind ab diesem Jahr neu in Kraft

ARCHIV - 01.02.2023, Bayern, Münchsmünster: Eine Garderobe in einer Kita. (zu dpa: «Umfrage unter Kita-Leitungen: 94 Prozent haben zu wenige Mitarbeiter») Foto: Armin Weigel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ (KEYSTONE/DPA/Armin Weigel)

Das Leben im Kanton Zürich ist bekanntlich teuer. Seit dem 1. Januar 2024 sind aber gleich drei Änderungen am Steuersystem in Kraft getreten, von denen die Einwohnerinnen und Einwohner profitieren können. Eine Übersicht:

Ausgleich der Kalten Progression

Steigen wegen der Teuerung die Löhne, führen progressive Steuertarife zu prozentual höheren Einkommenssteuern. Die Zahl auf der Steuerrechnung steigt also stärker als das Gehalt. Um diesen Kaufkraft-Verlust auszugleichen, hat der Kanton Zürich auf Anfang Jahr die Tarife und Abzüge beim Einkommen und Vermögen von Privatpersonen an die aufgelaufene Teuerung von 3,3 Prozent angepasst. Der Ausgleich der kalten Progression führt bei Kanton und Gemeinden zu tieferen Steuereinnahmen von je rund 100 Millionen Franken. Es ist der erste Ausgleich seit dem Jahr 2012.

Höherer Abzug für Krankenkassenprämien

Der Trend bei den Krankenkassenprämien kennt zwar nur eine Richtung – nach oben. Wer im Kanton Zürich Steuern zahlt, kann ab 2024 aber immerhin einen höheren Betrag dafür auf der Steuererklärung abziehen. Neu gilt ein Maximalbetrag von 2900 Franken. Bisher waren es 2600. Der Abzug für die Prämien von Kindern bleibt unverändert bei 1300 Franken.

Wegen des höheren Abzuges müssen Kanton und Gemeinden auf je 45 Millionen Franken verzichten. Die Stimmberechtigten hatten diese Änderung bereits im November 2022 an der Urne beschlossen, zeitlich klappte die Inkraftsetzung jedoch erst auf Januar 2024. Die SVP wollte mit ihrer «Gerechtigkeitsinitiative» eigentlich noch höhere Abzüge einführen, in der Stichfrage entschieden sich die Zürcherinnen und Zürcher jedoch ganz knapp für die Kompromiss-Variante des Kantonsrats.

Sämtliche Nachbarkantone setzen beim Prämienabzug auf grössere Beträge, zumindest bei den Erwachsenen.

Eltern profitieren von höheren Kita-Abzügen

Eltern im Kanton Zürich können in der Steuererklärung ab dem 1. Januar deutlich höhere Abzüge für die Kosten von Kindertagesstätten geltend machen. Bisher lag der Betrag pro Kind bei maximal 10'000 Franken. Im neuen Jahr sind es bis zu 25'000 Franken. Dies entspricht ungefähr den Vollkosten eines Betreuungsplatzes an fünf Tagen pro Woche.

Kanton und Gemeinden müssen als Folge dieser Steuererleichterung voraussichtlich mit je rund 14 Millionen Franken weniger Steuergeldern auskommen. Falls jedoch als Folge der höheren Kita-Abzüge die Beschäftigungsrate von Frauen steigt, dürften sich die Mindereinnahmen wieder reduzieren. Diese Massnahme soll zudem den Fachkräftemangel entschärfen.

Die Grünen stimmten im Kantonsrat gegen diese Gesetzesänderung. Sie befürchten, dass nur Gutverdienende von diesem höheren Steuerabzug profitieren.

SDA/lop