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Berichte von Ärzten und Anwälten
Nawalny wird offenbar medizinische Versorgung verwehrt

Aufnahme Nawalny während eines Spitalaufenthaltes in Berlin im September 2020.
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Der gesundheitlich schwer angeschlagene Kreml-Kritiker Alexei Nawalny erhält nach Angaben seiner Anwälte im Gefängnisspital «keine medizinische Hilfe». Der 44-Jährige sei «sehr schwach, kann kaum sitzen und sprechen», sagte die Anwältin Olga Michailowa am Dienstag nach einem Besuch bei Nawalny. Sie forderte eine Verlegung des Oppositionellen, der sich seit drei Wochen im Hungerstreik befindet, in ein «ziviles Krankenhaus».

Nach Nawalnys Verlegung am Montag in ein Gefängnisspital ist dessen Ärzten erneut der Zugang verwehrt worden. «Das ist sehr respektlos gegenüber Menschen, die ihre menschliche Pflicht erfüllen wollen, ihre medizinische Pflicht, einem Patienten zu helfen», sagte Nawalnys persönliche Ärztin Anastasia Wasiljewa am Dienstag. Die Gefängnisbehörden hätten dem Team mitgeteilt, es später am Tag wieder zu versuchen. «Es geht hier nur noch um Gesundheit und Leben», sagte Wasiljewa.

Nawalny war am Montag aus dem Straflager Pokrow in ein Gefängnisspital in einem Straflager in derselben Region gebracht worden. Die Gefängnisbehörde hatte seinen Zustand als «akzeptabel» bezeichnet. Zuvor hatten seine Ärzte jedoch vor einem drohenden Herzinfarkt gewarnt. Die Mediziner, die keinen Zugang zu Nawalny hatten, befürchteten wegen kritischer Kaliumwerte «jede Minute» eine eingeschränkte Nierenfunktion sowie ernsthafte Herzrhythmusprobleme.

International hat der Zustand des Widersachers von Präsident Wladimir Putin grosse Besorgnis hervorgerufen. Der US-Sicherheitsberater Jake Sullivan warnte Moskau am Sonntag vor «Konsequenzen» im Falle von Nawalnys Tod. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow kritisierte eine Einmischung in innerrussische Angelegenheiten und sagte, die Regierung überwache «den Gesundheitszustand russischer Gefangener nicht».

Auch das EDA äusserte sich besorgt über Meldungen zum sich verschlechternden Gesundheitszustand Nawalnys. Es verlangt dessen Freilassung. Über Sanktionen hat der Bundesrat noch nicht entschieden.

afp/sda