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Nationalbank soll Erträge aus Negativzinsen herausgeben

Die SNB und ihre Praxis: Der Bund der Steuerzahler will eine Volksinitiative lancieren. (Keystone/Archiv)
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Bis Ende Jahr wird die Schweizerische Nationalbank dank Negativzinsen voraussichtlich 8,7 Milliarden Franken eingenommen haben; für jede Million, die bei ihr lagert, erhält sie grundsätzlich 7500 Franken pro Jahr. Diese Summe kam zusammen, seit sie im Januar 2015 die Negativzinsen eingeführt hat.

Die 8,7 Milliarden sowie alle künftigen Erträge aus Negativzinsen sollen in Zukunft vollumfänglich der AHV zugutekommen. Das fordert der Bund der Steuerzahler, der eine entsprechende Volksinitiative lancieren will, wie die «SonntagsZeitung» berichtete.

«Davon würden alle profitieren», sagt Alfred Heer, SVP-Nationalrat und Präsident des Bunds der Steuerzahler. Insbesondere Rentnerinnen und Rentner, aber auch Konsumenten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies, weil die Mehrwertsteuer und die AHV-Beiträge weniger stark erhöht werden müssten, wenn die Finanzierungslücke in der ersten Säule verkleinert werden könnte. Kein Geld aus den Negativzinsen erhielten hingegen die Pensionskassen. Es wäre zu kompliziert, auch die berufliche Vorsorge einzubeziehen, sagt Heer.

Geld zurück!

Die geplante Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler ist nur die letzte von einer ganzen Reihe von Forderungen, die alle dasselbe wollen: Die Nationalbank soll ihre Erträge aus den Negativzinsen wieder jenen zurückgeben, die sie direkt oder indirekt bezahlen mussten:

Vor zwei Jahren verlangte der Kanton St. Gallen mittels einer Standesinitiative, dass alle Vorsorgeeinrichtungen aus der ersten Säule (AHV), der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) und der dritten Säule (private Vorsorge) nicht mit Negativzinsen belastet werden; Anfang Jahr forderte der Schweizerische Gewerkschaftsbund an seiner Jahresmedienkonferenz, dass die Nationalbank die Erträge aus Negativzinsen in die berufliche Vorsorge einschiesst. Zudem haben Parlamentarier eine Reihe von Vorstössen eingereicht, die alle fordern, diese Erträge auf die eine (Schuldenabbau) oder andere Art (Altersvorsorge) der Bevölkerung zurückzugeben.

Nur zwei Organisationen zahlen keine Negativzinsen

«Es ist offensichtlich, dass das Thema unter den Nägeln brennt», sagt Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Deshalb müsse man nun darüber diskutieren, wie die Erträge aus den Negativzinsen für «gesellschaftlich relevante Aufgaben» verwendet werden. Worunter der Gewerkschaftsbund vor allem die Altersvorsorge versteht. Heute zahlen bei der Nationalbank selber nur zwei Organisationen keine Negativzinsen: der Ausgleichsfonds von AHV, Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) sowie die zentrale Bundesverwaltung. Die Nationalbank hatte die Liste der Ausnahmen wenige Monate nach Einführung der Negativzinsen auf diese beiden reduziert; selbst die Pensionskasse des Bundes und bundesnahe Betriebe sind seither keine Ausnahme mehr. Auf diese Art und Weise, so heisst es bei der Nationalbank auf Anfrage, will sie die geldpolitisch erwünschte Wirkung der Negativzinsen erhöhen und möglichst alle Kontoinhaber gleichbehandeln.

Pensionskassen wollen auf die Liste

Alle anderen Vorsorgeeinrichtungen neben der Pensionskasse des Bundes werden nicht direkt mit Negativzinsen belastet – aber indirekt über ihre Geschäftsbanken. Zusammen zahlen sie jedes Jahr mehrere Hundert Millionen Franken. So fordert auch der schweizerische Pensionskassenverband Asip schon seit Jahren, dass sie auf die Liste der Ausnahmen gesetzt werden, wie Direktor Hanspeter Konrad sagt. Schliesslich wolle die Nationalbank mit den Negativzinsen Spekulanten und ausländische Investoren von Anlagen in den Franken abhalten und nicht Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Mitleidenschaft ziehen.

Würde die geplante Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler umgesetzt, würde dies die Unabhängigkeit der Nationalbank beeinträchtigen. Zudem erhielten ihre Aktionäre sowie Bund und Kantone je nach Ertragssituation weniger Geld. Die Nationalbank nahm auf Anfrage aber keine Stellung zur Volksinitiative.

Alfred Heer will demnächst ein parteiübergreifendes Initiativkomitee bilden und Anfang 2020 beginnen, Unterschriften zu sammeln. Finanziert würde die Volksinitiative durch den Bund der Steuerzahler. Heer hofft aber auch auf die Unterstützung der Gewerkschaften. Der Gewerkschaftsbund lässt indessen offen, ob er sich daran beteiligt – er will dies erst intern diskutieren.

Heer jedenfalls rechnet sich gute Chancen für seine Initiative aus. «Wenn die Lage so bleibt oder sich sogar noch verschärft, gibt es keinen vernünftigen Grund, dagegen zu sein.»