Nachtruhe am Flughafen Kloten Der erfolglose Kampf gegen nächtlichen Fluglärm
Derzeit werden Unterschriften für eine striktere Einhaltung der Flughafen-Nachtruhe gesammelt. In der Vergangenheit gab es mehrere erfolglose Anläufe.
Eine rigorose Nachtruhe zwischen 23 und 6 Uhr. Für dieses Anliegen sammeln momentan mehrere Bürgerorganisationen rund um den Flughafen Unterschriften. Damit die Volksinitiative gültig ist, müssen 6000 Unterschriften bis April 2024 zusammenkommen.
Der Hintergrund: Zwar dürfen heute am Flughafen Zürich Flüge nur bis 23 Uhr geplant werden, jedoch sind in Ausnahmefällen wie Verspätungsabbau ganz offiziell Flugbewegungen bis 23.30 Uhr erlaubt. Allein in diesem Sommer belärmten fast 1000 Flüge die Region nach 23 Uhr.
Es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass in jüngster Zeit Vorstösse eingereicht oder Unterschriften gesammelt wurden, die sich für die Einhaltung der Nachtruhe starkmachten. Allerdings waren diese Unterfangen sehr selten von Erfolgen gekrönt.
2023 – Pistenverlängerung ohne Nachtruhe-Zugeständnisse
Am 28. August stand die Verlängerung der Pisten 28 und 32 am Flughafen Zürich auf der Traktandenliste des Kantonsrats. Mehr als zwei Sitzungen benötigten die 180 Ratsmitglieder, um zu einer Entscheidung zu gelangen.
In der Vorbehandlung des Geschäfts durch die zuständige Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu) war die Zustimmung mit 8 Ja- zu 7 Nein-Stimmen denkbar knapp. Aus der Kommission kamen so auch zwei Minderheitsanträge zustande. Einer von der GLP, der die Rückweisung der Vorlage an die Regierung beantragte. Es sollten zuerst verbindliche Zusagen zu Verspätungsabbau, Kapazitätsausbau und Klimazielen formuliert werden. Franziska Barmettler sagte damals: «Die Zeit zwischen 22 Uhr und 23 Uhr darf nur für den Verspätungsabbau genutzt werden. Ab 23 Uhr gilt absolute Nachtruhe.»
Am Tag der Entscheidung wurde der Minderheitsantrag der GLP jedoch mit 94 Nein- zu 82 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Pistenverlängerung als Ganzes wurde hingegen mit 87 Ja- zu 83 Nein-Stimmen angenommen. Am 3. März 2024 werden allerdings noch die Stimmberechtigten im Kanton an der Urne über längere Start- und Landepisten befinden, da postwendend das Behördenreferendum aus dem Rat ergriffen wurde. Auch ein Komitee um den Verein Fair in Air hat es geschafft, genügend Unterschriften für ein Volksreferendum zu sammeln.
2020 – «Neustart Luftfahrt. Nachtflugverbot»
Nationalrätin Marionna Schlatter (Grüne/ZH) forderte am 5. Mai 2020 in der Motion «Neustart Luftfahrt. Nachtflugverbot» den Bundesrat auf, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass auf Schweizer Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen ein Nachtflugverbot von mindestens acht Stunden gilt.
Der Bundesrat hat die Motion am 2. September 2020 aber zur Ablehnung empfohlen. Als Begründung wurde unter anderem angegeben, die Einführung einer einheitlichen achtstündigen Nachtflugsperre im europäischen Alleingang sei heute nicht möglich. «Der Bundesrat lässt weitere Einschränkungen der Betriebszeiten der Landesflughäfen prüfen, wenn sich auch im europäischen Umfeld verlängerte Nachtruhezeiten abzeichnen sollten, die über das in der Schweiz bestehende Regime hinausgehen.»
Am 17. März lehnte auch der Nationalrat die Motion ab – mit 120 Nein-Stimmen zu 65 Ja-Stimmen.
2019 – «Für Nächte ohne Fluglärm!»
Anfang März reichte die Koalition Luftverkehr, Umwelt und Gesundheit (Klug) in Bern die von 9600 Personen unterzeichnete Petition «Für Nächte ohne Fluglärm!» ein. Darin wird gefordert, dass an sämtlichen Schweizer Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen eine Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr gewährleistet ist. Ausnahmen sollen einzig aus Sicherheitsgründen oder für Hub-relevante Flüge möglich sein.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats hat am 19. August 2019 ohne Gegenstimmen beantragt, der Petition keine Folge zu leisten. Die gleichnamige Kommission des Nationalrats hat rund zwei Monate danach dasselbe beantragt – allerdings mit 16 zu 5 Stimmen. In den Erwägungen hiess es damals zwar, dass «neben der ohnehin bereits kurzen offiziellen Nachtruhe insbesondere auch die zahlreichen Flüge mit Sondergenehmigung eine Belastung» darstellten, weshalb die bereits eingeleiteten Massnahmen, das neue Lärmgebührenmodell sowie die zahlenmässige Beschränkung der Nachtflüge zu begrüssen seien. «Nach Ansicht der Kommission ist damit das Anliegen der Petition weitgehend erfüllt, weitere Massnahmen lehnt sie zurzeit ab.»
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