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Nach Kollision in Pfäffikon SZ
Betrunkener rammt Pfosten und will nicht zahlen

Anscheinend ist die Situation bei der neuen Landi (und Agrola Tankstelle) in Lyssach für Fussgänger*innen gefährlich. Ab Verkaufsladen hat es noch einen Zebrastreifen - aber nur bis an den Rand der Hauptstrasse. Ab der gut befahrenen Hauptstrasse hat es nur noch zwei gelbe Füsse am Boden, die anzeigen, wo man die Strasse überqueren kann (um zum Beispiel zur Bushaltestelle Lyssach Schachengut zu gelangen). Nur: läuft die Person geradeaus bei dichtem Verkehr über die Strasse und verpasst die Fussgängerinsel (auf der Mitte von beiden Fahrbahnen) um ein paar Meter, wird es sehr gefährlich. Anscheinend ist der ganze Bereich zudem extrem schlecht beleuchtet, was die Situation am Abend verschlimmert. © Adrian Moser / Tamedia AG
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Mit Wucht kracht der Mercedes in den Pfosten auf einer Signalinsel in Pfäffikon SZ. Es ist ein früher Samstagmorgen, der Fahrer ist betrunken. Zumindest ergibt die Messung eine Stunde nach dem Unfall einen Alkoholgehalt von 0,52 Milligramm pro Liter Atemluft. Erlaubt wären maximal 0,25 Milligramm.

Der Unfallverursacher wird wegen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 32 Tagessätzen à 260 Franken sowie zu einer Busse von 2080 Franken verurteilt. Doch statt dies zu akzeptieren, wehrt er sich über Jahre hinweg durch alle Instanzen dagegen.

Auch vom Bundesgericht, dem höchsten Schweizer Gericht, verlangt er, es solle die verhängte Strafe aufheben. Die Ausführungen der Vorinstanzen bezeichnet er als «frei opportunistisch erfundene Scheinargumente». Diese hätten ihn durch «unbewiesene Unterstellungen» in seiner Ehre verletzt und ihm «frei erfundene Lügen angedichtet». Er habe nämlich «nur drei kleine Lagerbiere à 3,3 dl mit 4,9 Prozent Alkoholgehalt» getrunken.

Das Bundesgericht sieht dies aber, gestützt auf den Alkoholtest, anders und weist die Beschwerde – nach vier Jahren Rechtsstreitigkeiten über den Unfall – letztinstanzlich ab. Unter anderem schreibt es: «Unerfindlich bleibt, was der Beschwerdeführer mit seinen Ausführungen zu erreichen sucht.» Vielleicht hätte es auch gern geschrieben: Selbst nach all dieser Zeit scheint der Mann immer noch nicht ganz ausgenüchtert zu sein.

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