Nach Kollision in Pfäffikon SZBetrunkener rammt Pfosten und will nicht zahlen
Ein Mercedes-Fahrer wehrt sich nach einem Unfall mit wunderlichen Argumenten gegen seine Verurteilung. Doch das Bundesgericht will nichts davon wissen.
Mit Wucht kracht der Mercedes in den Pfosten auf einer Signalinsel in Pfäffikon SZ. Es ist ein früher Samstagmorgen, der Fahrer ist betrunken. Zumindest ergibt die Messung eine Stunde nach dem Unfall einen Alkoholgehalt von 0,52 Milligramm pro Liter Atemluft. Erlaubt wären maximal 0,25 Milligramm.
Der Unfallverursacher wird wegen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 32 Tagessätzen à 260 Franken sowie zu einer Busse von 2080 Franken verurteilt. Doch statt dies zu akzeptieren, wehrt er sich über Jahre hinweg durch alle Instanzen dagegen.
Auch vom Bundesgericht, dem höchsten Schweizer Gericht, verlangt er, es solle die verhängte Strafe aufheben. Die Ausführungen der Vorinstanzen bezeichnet er als «frei opportunistisch erfundene Scheinargumente». Diese hätten ihn durch «unbewiesene Unterstellungen» in seiner Ehre verletzt und ihm «frei erfundene Lügen angedichtet». Er habe nämlich «nur drei kleine Lagerbiere à 3,3 dl mit 4,9 Prozent Alkoholgehalt» getrunken.
Das Bundesgericht sieht dies aber, gestützt auf den Alkoholtest, anders und weist die Beschwerde – nach vier Jahren Rechtsstreitigkeiten über den Unfall – letztinstanzlich ab. Unter anderem schreibt es: «Unerfindlich bleibt, was der Beschwerdeführer mit seinen Ausführungen zu erreichen sucht.» Vielleicht hätte es auch gern geschrieben: Selbst nach all dieser Zeit scheint der Mann immer noch nicht ganz ausgenüchtert zu sein.
Fehler gefunden?Jetzt melden.