Mobilfunk in OberriedenSwisscom darf 5G-Antenne auf Schulhaus installieren
In Oberrieden wehrt sich eine Interessengemeinschaft juristisch gegen eine 5G-Antenne auf der Berufswahlschule. Doch auch die höchste Instanz schenkt dem Anliegen kein Gehör.

Plant ein Mobilfunkanbieter eine neue Antenne, erhitzt dies oft die Gemüter der Anwohnerinnen und Anwohner. Besonders, wenn es sich um eine 5G-Antenne handelt. In Oberrieden ist das nicht anders. Dort wehrt sich die Interessengemeinschaft «Stopp 5G Oberrieden» seit Jahren gegen mehrere geplante Antennen.
Eine davon soll auf dem Dach der Berufswahlschule stehen. Zuletzt wies das Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Antenne der Swisscom ab. Die 5G-Kritiker zogen daraufhin vor die höchste Instanz, das Bundesgericht. Im Vorfeld zeigten sie sich optimistisch, dass die Richter in Lausanne zu einem anderen Urteil kommen würden. Diese Hoffnung wurde nun zerschlagen, wie der kürzlich publizierte Entscheid des Bundesgerichts zeigt. Es wies die Beschwerde der IG ebenfalls ab.
Zu hohe Grenzwerte
Bei der geplanten Anlage handelt es sich um eine sogenannte adaptive Antenne. Eine solche sendet nicht gleichmässig, sondern fokussiert ihr Signal jeweils in Richtung der verbundenen Mobiltelefone. Die 5G-Kritiker monierten wie bereits vor der Vorinstanz diverse grundsätzliche Punkte bezüglich dieser Art Antenne. So bestehe für die Sendeleistung solcher Anlagen keine geeignete Messmethode. Auch sei nicht gewährleistet, dass die Grenzwerte eingehalten würden.
Überhaupt müssten diese Werte verschärft werden. Dies, weil aktuelle Erkenntnisse über negative biologische Effekte auf den menschlichen Organismus nicht berücksichtigt würden. Eine solche Verschärfung habe das Verwaltungsgericht zu Unrecht abgelehnt. Die Bundesrichter hatten dafür aber kein Gehör und verwiesen auf ein Urteil aus diesem Jahr, wonach die aktuellen Grenzwerte gesetzeskonform seien.
Streitpunkt Antennentyp
Wie sehr sich die Anwohnerin gegen die Antenne wehrt, zeigt auch eine Stellungnahme, die das Bundesgericht im Entscheid aufführt. Darin brachte sie vor, der bewilligte Antennentyp sei nicht mehr lieferbar. Für den Nachfolgetyp müsse die Swisscom ein neues Baugesuch einreichen.
Die Swisscom hielt dagegen, sie habe solche Antennen noch an Lager und ziehe ihr Gesuch daher nicht zurück. Daraufhin wandte die Anwohnerin ein, es sei davon auszugehen, dass die Swisscom über keinen Lagerbestand von Mobilfunkantennen verfüge. Wie die Anwohnerin zu dieser Annahme gelangte, ist im Entscheid nicht dargelegt. Das Gericht geht daher auf diesen Einwand auch nicht weiter ein.
Auch zweite Beschwerde abgewiesen
Was im Urteil hingegen ersichtlich wird, ist, dass die Swisscom die Antenne bereits hätte bauen dürfen, bevor das Bundesgericht seinen Entscheid fällte. Die Anwohnerin hatte zwar das Gesuch gestellt, ihrer Beschwerde eine aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Das Bundesgericht hiess dieses jedoch nur für den Betrieb der Antenne gut, nicht aber für deren Errichtung.
Die Swisscom hat allerdings darauf verzichtet, die Anlage zu bauen, wie sie auf Anfrage bestätigt. Man habe das Urteil abgewartet. Nun laufe das Projekt an. Voraussichtlich nächsten Sommer soll die Antenne in Betrieb gehen.
Für die Interessengemeinschaft «Stopp 5G Oberrieden» ist es die zweite Niederlage vor Bundesgericht. Bereits im Fall der Anlage an der Fachstrasse 21 direkt beim Bahnhof Oberrieden – ebenfalls eine Antenne der Swisscom – haben die Bundesrichter gegen die IG entschieden.
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