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5G in Oberrieden
Antennen-Gegner sind trotz Niederlage optimistisch

Auf dem rosafarbenen Gebäude der Berufswahlschule an der Seestrasse 64 in Oberrieden soll eine Mobilfunkanlage platziert werden. Darüber ärgert man sich in der Nachbarschaft.
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Die Berufswahlschule Bezirk Horgen ist eingeklemmt: Vor ihr braust der Autoverkehr über die Seestrasse, hinter ihr donnern die Züge vorbei. Und auf ihrem Dach soll künftig eine 5G-Mobilfunkanlage an zwei Masten strahlen. Seit April 2019 ist dieses Vorhaben der Swisscom bekannt. Ebenso lange wird es von einigen Oberriednern bekämpft.

Das neueste Kapitel im Rechtsstreit hat nun das Zürcher Verwaltungsgericht geschrieben. Dieses hat eine Beschwerde zweier Anwohnerinnen gegen die 5G-Antenne abgewiesen, wie aus dem öffentlichen Urteil hervorgeht. Die Anwohnerinnen hatten den Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen, nachdem sie Ende 2020 bereits vor Baurekursgericht gescheitert waren. Nun müssen sie also zum zweiten Mal eine Niederlage einstecken.

Gebündelte Strahlung

Bei der strittigen Anlage handelt es sich um eine sogenannte adaptive Antenne. Das heisst: Anstatt gleichmässig zu senden, fokussiert sie ihr Signal jeweils in Richtung der verbundenen Mobiltelefone. Die Beschwerdeführerinnen hatten bezüglich der Installation dieser Anlage diverse grundsätzliche Punkte moniert. Zum Beispiel, dass für die Sendeleistung solcher Antennen gar keine geeignete Messmethode bestehe. Auch sei nicht gewährleistet, dass die Grenzwerte eingehalten würden. Das Vorsorgeprinzip sei deshalb verletzt, rügten sie.

Die Richter sahen dies anders und verwiesen auf frühere Urteile sowie Berichte und Verordnungen. «Es ist schade, dass das Gericht auf unsere inhaltliche Kritik an 5G nicht eingegangen ist», sagt Christoph Meier, der stellvertretend für die Anwohnerinnen Auskunft gibt. Wie diese gehört auch Meier zur Interessengemeinschaft «Stopp 5G Oberrieden».

Auch am Bahnhof

Aus den Reihen dieser IG, die sich 2019 gebildet hatte, formierte sich nicht nur der Widerstand gegen die Antenne auf dem Schulgebäude. Auch gegen eine geplante Swisscom-Antenne an der Fachstrasse 21, direkt beim Bahnhof Oberrieden (See), haben IG-Mitglieder Rechtsmittel ergriffen. Doch auch in jenem Fall wurde eine Beschwerde vom Verwaltungsgericht nun abgelehnt.

Nichtsdestotrotz wollen die Oberriedner 5G-Kritiker ihren Kampf fortführen. «Wir ziehen beide Rechtsverfahren ans Bundesgericht weiter», sagt Christoph Meier. Ihr Hauptziel sei, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigender Strahlung zu schützen. «Mit dem Weiterzug ans Bundesgericht wollen wir die Behörden dazu veranlassen, die Grenzwerte zu überprüfen beziehungsweise neu festzulegen.»

Gegner sind optimistisch

Meier gibt sich optimistisch, dass die Lausanner Richter die Fälle anders beurteilen werden als die Vorinstanzen. Dies, weil eine beratende Expertengruppe des Bundes im Januar in einem Newsletter erstmals erwähnt habe, dass Mobilfunkstrahlung negative biologische Effekte für den menschlichen Organismus haben kann. Wobei gemäss Newsletter noch weitere Untersuchungen darüber nötig sind.

Das Verwaltungsgericht hat diese Information auch bereits zur Kenntnis genommen. Es argumentierte im Urteil jedoch, es sei nicht Aufgabe des Gerichts, sondern jene der zuständigen Fachbehörden, die Forschung und technische Entwicklung zu verfolgen und allenfalls Grenzwerte anzupassen.

Wie das Bundesgericht entscheidet, wird sich weisen. Klar ist: In Oberrieden stösst derweil bereits ein weiterer Antennenstandort auf Gegenwehr. Er liegt an der Seestrasse 90, unweit der Seepolizei. Laut der Gemeinde wurde gegen das bewilligte Projekt ebenfalls Rekurs eingereicht. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

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