Rechtsstreit in OberriedenDas Bundesgericht gibt grünes Licht für den Bau einer 5G-Antenne
Eine Interessengemeinschaft wehrt sich gegen neue 5G-Antennen in Oberrieden. Das oberste Gericht gibt der Swisscom nun jedoch recht.
Kritiker von Mobilfunkantennen in Oberrieden haben einen langen Atem. Sie bekämpfen aktuell nicht weniger als drei geplante 5G-Mobilfunkantennen bis vor das Bundesgericht. Das oberste Gericht hat nun ein erstes Urteil gefällt. Es lehnt die Beschwerde gegen die Baubewilligung der Swisscom-Anlage an der Fachstrasse 21 ab. Damit bestätigt es die Entscheide des Baurekurs- und des Verwaltungsgerichts.
Die Gegnerschaft, die sich aus den Reihen der Interessengemeinschaft «Stopp 5G Oberrieden» gebildet hatte, befürchtet grosse Gesundheits- und Umweltschäden durch die neue Technologie. «Ich bin einmal mehr erschüttert und irritiert», sagt IG-Sprecher Christoph Meier zum Bundesgerichtsurteil. Die Gerichte und die Behörden weigerten sich immer noch, anzuerkennen, «dass Mobilfunk ganz klar gesundheitsschädigend ist». Schon längst seien Schäden wissenschaftlich nachgewiesen.
Bei der strittigen Anlage handelt es sich um eine sogenannte adaptive Antenne. Mit diesen kann das Signal in die Richtung der Nutzerinnen und Nutzer fokussiert werden. Kritiker monieren, dass dafür noch keine zuverlässigen Messmethoden bestehen. Das Bundesgericht sieht das anders. Zur Beurteilung der Belastung werde das Worst-Case-Szenario angewendet. Die Beurteilung erfolge bei maximaler Sendeleistung und sei deshalb auf der sicheren Seite.
Swisscom will bauen
Dem Bau und der Inbetriebnahme stehen nun keine rechtlichen Hindernisse mehr im Weg. «Die Swisscom wird das Projekt an die Hand nehmen», gibt denn auch Mediensprecherin Sabrina Hubacher zur Auskunft. Im Gegenzug ist Swisscom verpflichtet, die Mobilfunkstation an der Bahnhofstrasse 15 vom Netz zu nehmen, sobald die Station an der Fachstrasse 21 in Betrieb ist.
Noch hängig sind zwei weitere Projekte für 5G-Mobilfunkantennen, wie Oberriedens Bauvorsteher Jean-Luc Meier (FDP) bestätigt. Das eine betrifft eine Swisscom-Anlage auf dem Dach der Berufswahlschule an der Seestrasse 64.
Für eine qualitativ gute Mobilfunkversorgung seien mehrere Standorte in Oberrieden notwendig, begründet Sabrina Hubacher mit. Die beiden Antennen an der Fachstrasse 21 und der Berufswahlschule an der Seestrasse 64 würden nicht die gleichen Versorgungsgebiete abdecken. Rekurrent Christoph Meier meint hingegen: «Ich hoffe sehr, dass das Bundesgericht in Bezug auf diese Antenne alle Aspekte gebührend berücksichtigt.»
Die dritte strittige Mobilfunkanlage ist ebenfalls an der Seestrasse geplant. Sunrise möchte in der Nähe der Seepolizei eine 5G-Anlage realisieren. Dieses Projekt ist ebenfalls noch am Bundesgericht hängig.
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