AboGesetzesänderung vorgesehenMit DNA-Merkmalen auf Verbrecherjagd
Wissenschaftler können Erbgut auf Merkmale wie Haar-, Haut- oder Augenfarbe hin analysieren. Der Bundesrat hat nun die Grundlage für ein Gesetz geschaffen, mit dem auch Ermittler in der Schweiz arbeiten dürfen.
Der Wendepunkt war ein Sommerabend 2015 im luzernischen Emmen. Eine junge Frau wurde auf dem Nachhauseweg vom Fahrrad gerissen, vergewaltigt und verletzt liegen gelassen. Seither ist sie querschnittgelähmt. Die Ermittler der Kantonspolizei stellten die DNA des Täters sicher, glichen sie mit der Datenbank Codis ab, ein Treffer blieb aus. Auch ein Massentest bei über 300 Männern mit Bezug zum Tatort lieferte keinen Treffer.