Missbrauchsfälle in der KirchePriester müssen in Zürich künftig zum Eignungstest
Der Kanton Zürich erarbeitet Einstellungsstandards für Seelsorgende. Ausserdem sollen Opfer von sexuellen Übergriffen in der katholischen Kirche neu betreut werden.
Ein Jahr nach der Veröffentlichung der Studie zu den sexuellen Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche haben sich Kanton und katholische Kirche Zürich zum Stand der verschiedenen Massnahmen ausgetauscht. Wie die Zürcher Justizdirektion am Montag mitteilte, ging es darum, offene Fragen zu klären und die weiteren Schritte zu planen.
Einer dieser Schritte sei die Entflechtung von Opferberatung, Meldestellen und die Fallbearbeitung für Betroffene, heisst es in der Mitteilung. Ab Anfang 2025 wird die Zusammenarbeit neu organisiert.
Opferberatung betreut Missbrauchsfälle
Missbrauchsopfer im kirchlichen Umfeld werden ab dem kommenden Jahr von der Opferberatung Zürich betreut. Sie wird dazu einen eigenen Fachbereich aufbauen, um eine professionelle Begleitung der Betroffenen gewährleisten zu können.
Die katholische Kirche entrichtet eine Fallpauschale für den Mehraufwand, der durch diese Betreuung entsteht. Ausserdem schafft sie eine kirchliche Informations- und Koordinationsstelle, welche die Opferberatungsstellen bei fallspezifischen Abklärungen unterstützt.
Standards für Assessment ab 2025
Als weitere Massnahme seien Eignungsabklärungen mit einheitlichen Standards für Priester und andere Seelsorgende geplant, damit «nur geeignete Personen» in den seelsorglichen Dienst eintreten könnten, heisst es weiter.
Der forensische Psychologe Jérôme Endrass, Leiter Forschung & Entwicklung bei Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürichs, erarbeitet derzeit mit seinem Team die Standards für ein solches Assessment. 2025 soll es bei der Anstellung von Seelsorgenden zum Einsatz kommen.
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