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Entlastung bei Sozialabzügen
Mehr Lohn für Vielverdiener

Gute Laune bei Spitzenverdienern: Ab 2023 müssen sie wohl keinen Solidaritätsbeitrag mehr an die Arbeitslosenversicherung zahlen.
Foto: Thomas Egli (Tamedia)
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Wer viel verdient, darf sich freuen: Schon bald dürfte noch mehr Geld aufs Lohnkonto fliessen. Denn den Gutverdienenden winken tiefere Abzüge bei der Arbeitslosenversicherung. Per Anfang 2023 gedenkt der Bund, das sogenannte Solidaritätsprozent zu streichen, wie Fabian Maienfisch, Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), auf Anfrage bestätigt. Dadurch flössen künftig Jahr für Jahr rund 340 Millionen Franken statt in die Arbeitslosenversicherung zu den Vielverdienenden.

Ein Entscheid des Bundesrats oder des Parlaments sei dafür nicht nötig, sagt Maienfisch. Stattdessen trete ein im Gesetz festgehaltener Mechanismus in Kraft. Dieser sieht vor, dass die Solidaritätsabgabe entfällt, sobald die Arbeitslosenversicherung ein Eigenkapital von 2,5 Milliarden Franken aufbauen konnte. Diese Limite sollte nach den Berechnungen des Seco noch in diesem Jahr erreicht werden.

Mehr als 6 Milliarden Franken Schulden

Ganz anders sah es 2011 aus, als das Solidaritätsprozent eingeführt wurde. Damals sass die Arbeitslosenversicherung (ALV) auf mehr als 6 Milliarden Franken Schulden. Die Finanzkrise hatte der Schweizer Wirtschaft zugesetzt und die Arbeitslosenquote in die Höhe steigen lassen. Das Parlament beschloss deshalb, auch auf nicht versicherten Lohnbestandteilen eine Abgabe zu erheben.

Dazu muss man wissen: Die Arbeitslosenkasse versichert die Löhne nur bis monatlich 12’350 Franken (brutto). Dafür wird ein Beitrag von 2,2 Prozent fällig, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig teilen. Auf jenem Teil des Salärs, der 12’350 Franken übersteigt, wird stattdessen das sogenannte Solidaritätsprozent erhoben – ohne dass dieses versicherungswirksam würde. Spitzenverdiener müssen also deutlich mehr einzahlen als jemand, der just 12’350 Franken pro Monat verdient. Verlieren sie ihren Job, erhalten sie trotzdem nicht mehr Arbeitslosengeld.

Es geht vielmehr – wie der Name sagt – um «Solidarität». Die Gutverdienenden sollen nach Kräften mithelfen, die Arbeitslosenversicherung wieder ins Lot zu bringen. Inzwischen ist sie wieder im Lot, weshalb das Solidaritätsprozent voraussichtlich per Ende Jahr abgeschafft werden kann. Profitieren können Bezüger von Bruttosalären über 148’200 Franken pro Jahr – ebenso deren Arbeitgeber, die das Solidaritätsprozent hälftig mitfinanzieren. Je deutlicher das Salär über 148’200 Franken liegt, desto stärker schenkt der Wegfall des Abzugs ein.

Corona sorgte für Verlängerung

Eigentlich hätte das Solidaritätsprozent bereits 2021 gestrichen werden sollen. Doch dann kam Corona, und alle Pläne verkamen zu Makulatur. Das Virus hat die Arbeitslosenzahlen vorübergehend wieder steigen lassen. Hätte die ALV auch für die Corona-bedingten Kurzarbeitsentschädigungen aufkommen müssen, würde das Solidaritätsprozent noch lange nicht wegfallen. Denn allein diese Kurzarbeitsentschädigungen schlugen mit 15 Milliarden Franken zu Buche. Dafür kam freilich die allgemeine Bundeskasse auf, weshalb sich die Arbeitslosenversicherung schnell wieder erholen konnte.

Das Seco geht davon aus, dass das Eigenkapital des ALV-Fonds bis Ende Jahr auf 2,6 Milliarden Franken steigen wird. Dabei gibt es wie immer Unwägbarkeiten – insbesondere die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine. Halten sich diese einigermassen in Grenzen, sind die Tage des Solidaritätsprozents aber gezählt. Dann muss das Seco das im Gesetz festgehaltene Versprechen einlösen und den Spezialabzug für Gutverdiener aufheben.