Finanzierung der 13. AHV-RenteMehr Lohnabzüge, höhere Mehrwertsteuer: So soll der AHV-Ausbau bezahlt werden
Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ab 2026 schlägt der Bundesrat höhere Lohnbeiträge oder eine Kombination über die Mehrwertsteuer vor. Ausgezahlt wird einmal pro Jahr.
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Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente ab 2026 auszahlen. Für die Finanzierung schlägt er eine Variante nur mit höheren Lohnbeiträgen und eine zweite Variante mit mehr Lohnbeiträgen und höherer Mehrwertsteuer vor. Zudem will er den Anteil des Bundes an die AHV senken.
Die von Gewerkschaften lancierte Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente nahmen Volk und Stände am 3. März an, mit deutlichem Mehr. Die Erhöhung wird nach Angaben des Bundesrates vom Mittwoch im Jahr der Einführung 4,2 Milliarden Franken kosten. Fünf Jahre später dürften es dann rund 5 Milliarden Franken sein.
Für die Finanzierung der Mehrkosten hat der Bundesrat nun Eckwerte festgelegt. Er schlägt zwei Varianten vor: Die erste ist eine Erhöhung der Lohnbeiträge für die AHV um 0,8 Prozentpunkte. Die zweite ist eine Kombination von um 0,5 Prozentpunkte erhöhte Lohnbeiträge und der um 0,4 Prozentpunkte erhöhten Mehrwertsteuer.
Weniger Geld vom Bund
Angesichts der Lage der Bundesfinanzen will der Bundesrat die Bundesbeiträge an die AHV ab 2026 von 20,2 auf 18,7 Prozent senken. Wie Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, wird sich der Beitrag 2026 dennoch auf 11 Milliarden Franken belaufen.
Durch die 13. AHV-Rente müsste der Bund 840 Millionen der entstehenden Mehrkosten von 4,2 Milliarden Franken übernehmen, sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Das könne die Bundeskasse angesichts der angespannten Finanzlage nicht stemmen.
Deshalb wolle die Landesregierung den Bundesbeitrag prozentual senken. In Franken steige der Beitrag indessen wegen der Demografie weiter. Um den tieferen Bundesbeitrag zu kompensieren, legt der Bundesrat ebenfalls zwei Varianten vor.
Gemäss Baume-Schneider sieht die erste vor, die Mittel aus dem AHV-Fonds zu entnehmen. Die zweite Variante setzt auf Mehreinnahmen. Entweder käme dabei eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte in Frage oder eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer um 0,1 beziehungsweise 0,2 Prozentpunkte.
Diese Einnahmen würden der AHV zufliessen ohne den AHV-Fonds zusätzlich zu belasten. Seine Vorschläge will der Bundesrat im Juni in die Vernehmlassung schicken, wie Baume-Schneider weiter sagte.
«Dreizehnter» einmal pro Jahr
Der Bundesrat will den «Dreizehnten» der AHV einmal pro Jahr auszahlen und nicht als Zuschlag auf die zwölf Monatsrenten. Damit könne dem Willen des Volkes am besten entsprochen werden, schrieb er. Der Zuschlag entspricht einer Erhöhung der jetzigen AHV-Jahresrenten um rund 8,3 Prozent.
Eine Auszahlung als 13. Rente statt eines Zuschlags auf die jetzigen zwölf Jahresrenten sei technisch gut möglich, sagte Baume-Schneider auf eine Journalistenfrage. Es ginge darum, wie bei Pensionierungen sowie Scheidungen und Todesfällen unter dem Jahr vorgegangen würde.
Die Bundesrätin sagte zudem, der «Dreizehnte» dürfte eher am Ende jedes Jahres ausbezahlt werden. Ob nach einem Todesfall oder einer Pensionierung unter dem Jahr ein pro-rata-Beitrag ausbezahlt werde, müsse noch geklärt werden.
Das zuständige Departement des Innern hat den Auftrag erhalten, bis im kommenden Sommer eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Bis im Herbst 2024 soll dann die Botschaft bereitliegen, sodass die Räte danach entscheiden können.
Baume-Schneider: Variante noch nicht fixiert
Laut Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider ist es wichtig, die Finanzierung der 13. AHV-Rente rasch zu klären. Der Bundesrat wolle seine Verantwortung wahrnehmen. «Das Volk wünscht das.»
Die nun vorgestellten Eckwerte seien teilweise im Abstimmungskampf und nach dem Abstimmungssonntag von Befürwortern und Gegnern einer Zusatzrente ins Spiel gebracht worden, sagte Baume-Schneider am Mittwoch in Bern vor den Medien. «Die Finanzierung war kein Tabu.»
Der Bundesrat habe sich noch nicht auf eine Variante fixiert. «Eine Variante ist eine Variante.» Der Bundesrat habe keine Präferenz. Klar sei, dass es eine ausgewogene Lösung brauche.
SDA/fem
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