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Massenschlägerei in Opfikon
Kann die Schweiz regimetreue Eritreer ausschaffen?

Eritreische Regimeanhänger an einer Kundgebung in Genf 2016. 
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Welche politischen Forderungen liegen jetzt auf dem Tisch?

Eritreerinnen und Eritreer in der Schweiz, die die Diktatur in Asmara unterstützen, sollen aus dem Land ausgewiesen werden. Das fordert die Schweizer SVP, aber auch der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos). Der Bund müsse «diplomatischen und wirtschaftlichen Druck auf Eritrea ausüben. Zum Beispiel mit Reisesperren», wie Fehr sagt. Er soll deswegen beim Staatssekretariat für Migration (SEM) interveniert haben. Auch SP-Nationalrat Fabian Molina will eritreische Spione ausschaffen, die in der Schweiz diplomatische Immunität geniessen. Zudem appellieren eritreische Oppositionelle an die Behörden, eritreische Kulturfestivals zu verbieten. An solchen Anlässen sammeln Regimetreue Geld für die Regierung in Asmara.

Warum unterstützen manche Eritreer die Diktatur in Eritrea?

Viele Menschen, die in den Siebziger- und Achtziger­jahren in die Schweiz geflohen sind, kämpften an der Seite der heutigen eritreischen Regierung gegen die damaligen Besatzer aus Äthiopien. Die Schweiz gewährte ihnen Schutz, da sie verfolgt wurden. Die meisten von ihnen sind heute eingebürgert oder haben eine C-Bewilligung, was heisst, dass sie sich unbegrenzt und ohne Einschränkungen in der Schweiz aufhalten können. Eritreerinnen und Eritreer aus dieser Migrationswelle haben nie unter der Diktatur von Isayas Afewerki gelebt.

Kann die Schweiz regimetreue Eritreerinnen und Eritreer ausschaffen?

Es ist kompliziert. Weil die Schweiz kein Abkommen mit Eritrea hat, sind keine Zwangsrückführungen möglich. Damit das möglich wäre, müsste der Bund mit Asmara eine diplomatische Lösung finden. Ausserdem haben die meisten regimetreuen Eritreerinnen und Eritreer einen sicheren Aufenthaltsstatus in der Schweiz, zum Beispiel eine Niederlassungsbewilligung C oder den Schweizer Pass. Viele von ihnen sind vor der eritreischen Unabhängigkeit im Jahr 1993 ins Land gekommen und leben bereits Jahrzehnte hier.

Rund 300 eritreische Staatsangehörige in der Schweiz sind nach Ansicht des Bundes nicht auf Schutz angewiesen.

Was passiert, wenn ein eritreischer Regimetreuer bei einer Massenschlägerei straffällig wird – und einen C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung) hat?

Straftaten können grundsätzlich Auswirkungen auf die C-Bewilligung haben. Bestimmte Voraussetzungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes müssten gegeben sein. Das Beispiel der Massenschlägerei könnte zur Landesverweisung und somit zum Widerruf der Niederlassungsbewilligung führen, wenn dadurch die innere Sicherheit der Schweiz gefährdet wird. 9469 Eritreerinnen und Eritreer in der Schweiz haben eine C-Bewilligung.

Was ist, wenn ein eritreischer Regimeanhänger eine F-Bewilligung hat, also eine vorläufige Aufnahme, und straffällig wird?

Bei vorläufig Aufgenommenen mit Flüchtlingseigenschaft, also solche mit einem F-Ausweis, kann die vorläufige Aufnahme nur bei gleichzeitiger Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgehoben werden, wie das SEM schreibt. Allerdings sei dies nur bei völkerrechtlichen Verbrechen möglich: «Die Teilnahme an einer Massenschlägerei genügt hierfür nicht.»

Wie viele Eritreerinnen und Eritreer leben trotz einer Wegweisung in der Schweiz?

Zurzeit befinden sich rund 300 eritreische Staatsangehörige in der Schweiz, die nach Ansicht des Bundes nicht auf Schutz angewiesen sind und somit das Land verlassen müssten. Allerdings ist nur eine freiwillige Rückreise möglich. Ob es unter den 300 abgewiesenen Asylsuchenden auch Regimeanhänger gibt, ist unklar.

Für eine «Familienfeier» ist keine Veranstaltungs­bewilligung notwendig.

Warum kommt es bei den eritreischen Kulturfestivals immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstössen, wie dies am Wochenende in Opfikon passiert ist?

Die Befürworter und Gegner der Diktatur von Afewerki geraten aneinander, weil Regimekritikerinnen und -kritiker meistens unter Lebensgefahr vor dem Regime in Eritrea geflohen sind. Für sie ist es ein Affront, wenn ein Festival das Regime zelebriert, wie das in diesem Jahr anlässlich der 30-jährigen Unabhängigkeit von Eritrea an vielen Orten passierte.

Können die Schweizer Behörden die eritreischen Kulturfestivals verbieten?

Das sei nicht flächendeckend möglich, sondern Sache der jeweiligen Gemeinden, sagt Florian Düblin von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Er verweist auf den Föderalismus und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die KKJPD könne als privatrechtlicher Verein nur Empfehlungen und Warnungen an die jeweiligen Sicherheitsbehörden abgeben. «Das haben wir in diesem Fall auch getan, wir erhielten kurz vor der Veranstaltung Hinweise, dass es eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geben könnte», sagt Düblin.

Warum wurde das Festival in Oberuzwil SG bewilligt, obwohl seit Jahren bekannt ist, dass es bei diesen Anlässen zu Ausschreitungen kommen kann?

Wie der Gemeindepräsident von Oberuzwil, Cornel Egger, sagt, habe die Gemeinde keine Bewilligung erteilt. Die Vermietung des Raumes sei durch die Stiftung Alti Gerbi erfolgt. «Angemeldet war dort eine Familienfeier für rund 100 Personen. Dafür ist keine Veranstaltungsbewilligung notwendig.» Leider habe die Stiftung trotz Hinweisen der Polizei den Mietvertrag nicht zurückgezogen.