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Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Masken auf oder doch nicht – was gilt jetzt im Büro?

Welche Corona-Regeln gelten nun am Arbeitsplatz? Eine Frau arbeitet ohne Schutzmaske in einem Büro.
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Der Bundesrat hat vergangene Woche neue Corona-Lockerungen verkündet, die seit dem Wochenende in Kraft getreten sind. Die Öffnungsschritte betreffen auch die Arbeitswelt: So fallen die Testpflicht und die Maskenpflicht am Arbeitsplatz weg. Auch die Homeoffice-Pflicht ist aufgehoben und wurde in eine Empfehlung umgewandelt – ab heute dürften somit viele wieder zurück ins Büro. Doch was gilt jetzt am Arbeitsplatz genau? Eine Übersicht.

Darf man die Maske nun im Büro ablegen?

Ja, die allgemeine Maskenpflicht ist aufgehoben. Da es jedoch die Pflicht des Arbeitgebers ist, die Arbeitnehmenden zu schützen, liegt es laut dem Bundesrat an ihm, zu entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske angebracht ist. In Büros darf somit auf Masken verzichtet werden, wenn es der Arbeitgeber erlaubt.

Und was, wenn die Abstände nicht gewährleistet werden können?

Die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit gelten weiterhin, so muss der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Wo dieser Abstand nicht möglich ist, soll weiterhin eine Maske getragen werden. 

Spezielle Regelungen für öffentlich zugängliche Räume

Nicht aufgehoben ist die Maskenpflicht laut dem Seco in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben, dort muss weiterhin jede Person grundsätzlich eine Gesichtsmaske tragen. Spezielle Schutzmassnahmen gelten zudem weiterhin für besonders gefährdete Personen. Dazu gehören ungeimpfte schwangere Frauen sowie Personen mit einer Erkrankung oder einer genetischen Anomalie, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier muss der Arbeitgeber unter Absprache mit den gefährdeten Arbeitnehmenden zusätzliche Massnahmen treffen, um sie zu schützen.