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Meinung

Marihuana in Adliswil
Trotz Widerstand: Polizei entdeckte Hanfpflanzen

Three municipal police officers of Zurich's special unit SOKO Uno 44 search a house entrance, pictured on May 30, 2008 in Zurich, Switzerland. The SOKO Uno 44's task is to prevent the formation of a hidden drug scene. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Drei Zuercher Stadtpolizisten des Sonderkommissariats Uno 44 durchsuchen am 30. Mai 2008 in Zuerich, Schweiz, einen Hauseingang. Der Auftrag der SOKO Uno 44 ist die Verhinderung einer verdeckten Drogenszene. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Alles andere als erfreut war ein 35-jähriger Mann, als er im November vor zwei Jahren seine Wohnungstür in Adliswil öffnete. Vor ihm standen zwei Polizisten. Sie sollten im Auftrag der Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung durchführen. Doch dies versuchte der Mann mit allen Mitteln zu verhindern.

Zuerst stellte er sich den Polizisten in den Weg und verwehrte ihnen den Einlass in die Wohnung, woraufhin ihn die Polizisten zu Boden brachten und arretierten. Eine Viertelstunde lang schrie der Mann lauthals herum und trat wild mit den Füssen. Dabei traf er einen der Polizisten am Oberschenkel. Zudem versuchte er zu beissen und den anderen Polizisten gegen die Beine und die Bauchgegend zu treten.

Warum sich der Mann dermassen gegen eine Hausdurchsuchung wehrte, wurde den Polizisten anschliessend klar: Zusammen mit einer 37-jährigen Mitbeschuldigten betrieb er in der Wohnung während eineinhalb Jahren ein Grow-Zelt. In diesem kultivierten sie rund 90 THC-haltige Marihuanapflanzen. Einen Teil des Marihuanas verkaufte der Beschuldigte an Freunde, den Rest konsumierte er selbst.

Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wird der Beschuldigte wegen mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Franken verurteilt. Bezahlen muss er die Geldstrafe nur, wenn er sich in den nächsten vier Jahren nochmals etwas zuschulden kommen lässt. Zudem muss er eine Busse von 900 Franken zahlen.

Die Mitbeschuldigte wird ebenfalls wegen mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz bestraft. Sie erhält eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und muss eine Busse von 900 Franken bezahlen.