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AboZürcher Urteil mit Signalwirkung
Mann verbreitet Pornografie – und kriegt kein lebenslängliches Tätigkeitsverbot

Der Beschuldigte anerkannte, dass er sich der verbotenen Pornografie schuldig gemacht hat.
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Der junge Schweizer war von einer unbekannten Person via Snapchat gefragt worden, ob er Interesse an «Bildern von Frauen» habe. Als er dies bejahte, erhielt er eine Woche nach seinem 19. Geburtstag ein Bild, das ihn seinen eigenen Angaben zufolge «schockte»: Auf einem Sofa räkelte sich mit gespreizten Beinen ein gemäss seiner Schätzung etwa elf- bis zwölfjähriges Mädchen, das als einziges Kleidungsstück ein Frotteetuch auf dem Kopf trug.

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