AboSchlappe für das Bundesamt für ZivilluftfahrtLärmwerte sind in Zürich falsch berechnet
Flughafengemeinden wehren sich erfolgreich gegen ein neues Flugregime vor Bundesverwaltungsgericht.

Schwere vierstrahlige Maschinen dürfen seit 2018 auch auf der Piste 32 nach Norden starten. Doch diese Bewilligung muss überprüft werden.
Foto: Heinz Diener
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat unsorgfältig gearbeitet. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zum neuen Abflugverfahren am Flughafen Kloten.