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AboSchlappe für das Bundesamt für Zivilluftfahrt
Lärmwerte sind in Zürich falsch berechnet

Schwere vierstrahlige Maschinen dürfen seit 2018 auch auf der Piste 32 nach Norden starten. Doch diese Bewilligung muss überprüft werden.
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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat unsorgfältig gearbeitet. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zum neuen Abflugverfahren am Flughafen Kloten.

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