Lärm gehört zu einem Pausenplatz
Lärm von spielenden und lachenden Kindern ist auf einem Pausenplatz einer Schule hinzunehmen, sagt das Zürcher Baurekursgericht und heisst eine Baubewilligung für einen Kletterturm gut. Dass am Abend auf dem Platz ältere Jugendliche lärmen und Unfug treiben, spiele für den Entscheid keine Rolle.

Die Schulpflege einer Zürcher Gemeinde will den Spiel- und Pausenplatz ihrer Primarschulanlage auffrischen. Sie beabsichtigt unter anderem, zwei Türme zu erstellen und dazwischen eine Hängebrücke zu spannen.
Diese Klettertürme kommen an der Grundstückgrenze zu stehen, in unmittelbarer Nähe zum Gartenbereich einer Privatperson. Die Türme seien zu nahe, befand diese und gelangte ans Baurekursgericht.
Ein Gebäude oder eine Ausstattung?
Der Turmbau auf dem Pausenplatz sei illegal, brachte der Nachbar vor: Die über vier Meter hohen Türme, die als Gebäude zu taxieren seien, hielten den vorgeschriebenen Grenzabstand nicht ein. Zudem seien die Spielgeräte ohnehin aus Lärmschutzgründen zu verbieten oder zumindest an einen anderen Standort zu verlegen.
Gebäude seien «ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse aufweisen», hält das Baurekursgericht in seinem Urteil nun fest. Das geplante Klettergerät falle zweifelsfrei nicht darunter - auch wenn dieses pyramidenförmige Dächer aufweise, diene es nicht zum Schutz.
Statt um ein Gebäude handle es sich beim Spielgerät vielmehr um «Ausstattung»: Der Kletterturm sei damit nicht abstandspflichtig, es könne gar keine Grenzabstandsunterschreitung vorliegen.
Spielen ist nicht ganz still
Bezüglich Lärm hält das Gericht fest, dass es «keinen absoluten Anspruch auf Ruhe» gebe. Mit dem Betrieb eines Primarschulhauses gehe zwangsläufig die Einrichtung eines Pausenplatzes einher: «Damit wird das öffentliche Interesse daran manifestiert, dass Kinder sich in ihrer Freizeit bewegen sollen. Dass dies nicht vollkommen still vonstatten geht, versteht sich von selbst.»
Die Lärmimmissionen halten sich «im für eine derartige Anlage zu erwartenden Rahmen», stellte das Baurekursgericht bei einem Augenschein fest, der während der langen 10-Uhr-Pause stattfand. Gespräche hätten «neben den spielenden Kindern in normaler Lautstärke» erfolgen können.
Vom Antrag, die Türme zu verschieben, hält das Gericht wenig. Einerseits würde der Pausenplatz dadurch verzettelt. Andererseits brächte dies dem Nachbar keine Lärmentlastung, da der Bereich an der Grundstückgrenze ohnehin zum Spiel- und Pausenplatz gehöre. «Auch ohne Spielgeräte halten sich dort Kinder auf, die spielen, lachen, singen oder sich einfach nur verweilen.»
Nächtliche Störenfriede
Dem Nachbar geht es nicht primär um den Lärm der Schüler - gemäss Urteil des Baurekursgerichts fühlt er sich vielmehr durch Jugendliche gestört, die sich am Abend oder am Wochenende auf dem Areal aufhalten.
Wegen des Kletterturms drohe ihm jedoch keine höhere Lärmbelästigung, heisst es im Urteil: «Es widerspricht jeglicher Lebenserfahrung, dass die Jugendlichen durch die Neugestaltung des Pausenplatzes nun zahlreicher angelockt würden.» Jugendliche würden kaum auf dem Klettergerüst spielen und dabei lauter sein als Kinder im für die Benutzung des Spielgeräts vorgesehenen Alter.
Nur weil Jugendliche ausserhalb der Schulzeiten lärmen, sollen Schüler nicht auf einen Kletterturm verzichten müssen, hält das Gericht sinngemäss fest. Dem veränderten, rücksichtsloseren Verhalten von Jugendlichen «ist vorab auf der Präventiv- oder Kontrollseite mit den nötigen Massnahmen zu begegnen». Und bei Störung der Nachtruhe müsste mit polizeilichen Mittel für Ruhe gesorgt werden.
SDA/past
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch