Längerer Urlaub für Mütter kranker Babys
Frauen sollen künftig Anspruch auf eine Verlängerung der Mutterschafts-Entschädigung haben, wenn ihr Kind direkt nach der Geburt länger im Spital betreut werden muss.
Wenn ein krankes Baby nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsentschädigung erhalten. Der Ständerat hat am Montag der entsprechenden Änderung des Erwerbsersatzgesetzes zugestimmt.
Mit der Änderung des Gesetzes soll die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung um maximal 56 Tage auf höchstens 154 Tage verlängert werden. Voraussetzung ist, dass das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens drei Wochen im Spital bleiben muss. Der Bundesrat schätzt die Mehrkosten auf rund 6 Millionen Franken.
Das Erwerbsersatzgesetz sieht bereits heute einen Aufschub der Entschädigung vor, wenn ein Baby länger als drei Wochen im Spital betreut werden muss. Allerdings ist während des Spitalaufenthalts des Kindes kein Erwerbsersatz für die Mutter vorgesehen. Auch die Maximaldauer des Aufschubs ist nicht geregelt.
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats sollen nur Mütter auf die Verlängerung Anspruch haben, die nach dem Mutterschaftsurlaub nachweislich wieder ins Erwerbsleben zurückkehren wollen. Mit dieser Einschränkung ist der Ständerat nicht einverstanden. Auf Antrag seiner Sozialkommission hat er sie aus der Vorlage gestrichen.
Der Nachweis dürfte für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht leicht zu erbringen sein, sagte Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG). Die Mütter ihrerseits seien in einer sehr schwierigen Situation mit einem Kind im Spital. «Die Sorge um das kranke Kind steht an erster Stelle.»
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 42 zu 2 Stimmen an. Diese geht nun an den Nationalrat.
SDA
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