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Längere Pisten am Flughafen Zürich
Einsprache gegen Abstimmungsunterlagen abgeschmettert

Rundgang und Pistenbesichtigung auf dem Flughafen Kloten zum Thema Pistenverlaengerungen am 28.02.2023.
Hier soll die Piste 28 nach Westen um 400m verlaengert werden.
Foto: Michael Trost / Tamedia AG.
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Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat entschieden: In Sachen Abstimmung zur Verlängerung der Pisten 28 und 32 wird nichts mehr geändert. Mittels Gesuch hatte das Referendumskomitee «Nein zum Pistenausbau» vorsorgliche Massnahmen gefordert zur Einsprache gegen den Beleuchtenden Bericht. Der Regierungsrat hat dies nun aber abgewiesen.

Das Referendumskomitee wollte gegen den Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung vom kommenden 3. März vorgehen. Beantragt wurde, dass die Abstimmungszeitung unverzüglich vom Internet zu nehmen und der Druck respektive deren Anlieferung an die Gemeinden unverzüglich zu stoppen sei. Wenn dies nicht mehr möglich sein sollte, sei den Gemeinden zu verbieten, die Abstimmungszeitung den Stimmberechtigten zuzustellen.

«Gegenstandslos und unverhältnismässig»

Wie der Regierungsrat nun mitteilt, waren Abstimmungsunterlagen zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits gedruckt und an die Gemeinden und Logistikpartner ausgeliefert worden. «Vor diesem Hintergrund fällt der Antrag der Einsprecher betreffend Stopp von Druck und Anlieferung der Unterlagen infolge Nichterfüllbarkeit dahin.» Würde den Gemeinden die Zustellung der Abstimmungszeitung an die Stimmberechtigten untersagt, wären alle darin enthaltenden Berichte und nicht nur derjenige zu den Pistenverlängerungen betroffen, heisst es weiter.

Gemäss der Einschätzung des Regierungsrats überwiege das öffentliche Interesse der Stimmberechtigten an einer rechtzeitigen Zustellung der Abstimmungszeitung und damit an einer Information über alle zur Abstimmung stehenden kantonalen Vorlagen gegenüber dem Interesse der Einsprecher. Auch wäre es aus Sicht des Regierungsrats für die Stimmberechtigten nicht nachvollziehbar und würde die freie Meinungsbildung beeinträchtigen, wenn die Internet- und gedruckte Fassung der Abstimmungszeitung nicht übereinstimmen würden. Deshalb wurde das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen in allen Punkten abgewiesen.

Über die noch hängige Einsprache gegen den Beleuchtenden Bericht zu den Pistenverlängerungen werde der Regierungsrat demnächst entscheiden. Das Komitee des Volksreferendums «Nein zum Pistenausbau des Flughafens Zürich» hatte an Heiligabend des vergangenen Jahres eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Dies, nachdem der Kanton die fristgerecht eingereichten Gegenargumente laut dem Komitee «eigenmächtig und ohne Rücksprache geändert und gekürzt hatte». Die Nein-Argumente zum Pistenausbau fehlten nun in der Abstimmungszeitung: Die Seite sei halb leer. Gefordert wurde der Neudruck der Unterlagen. Auch sollte die Abstimmung vom 3. März auf den 9. Juni verschoben werden. Das Gesuch, die Auslieferung sei zu stoppen, wurde am Sonntag eingereicht.