Abstimmung zum Flughafen ZürichStreit um Flughafen-Abstimmung erreicht neue Stufe
Die Unterlagen zur Referendumsabstimmung zur Pistenverlängerung am Flughafen Zürich vom 3. März sind gedruckt. Das Nein-Komitee will deren Versand verhindern.
Am 3. März stimmt das Zürcher Stimmvolk über die Verlängerung zweier Pisten am Flughafen Zürich ab. In der Woche nach den Weihnachtsferien lancierten zunächst die Befürworterinnen und Befürworter die heisse Phase des Abstimmungskampfs, zwei Tage später zog das Nein-Komitee mit dem Start seiner Kampagne nach. Im ganzen Kantonsgebiet sind bereits die Plakate mit den Argumenten beider Lager sichtbar. Und nun hat das Nein-Komitee des Volksreferendums dem Regierungsrat ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gestellt, das Auswirkungen auf den Abstimmungskampf haben könnte.
Das Komitee des Volksreferendums gegen den Pistenausbau am Flughafen Zürich fordert den Kanton auf, die Auslieferung der Abstimmungszeitung zu stoppen. Dem Regierungsrat sei ein entsprechendes Gesuch um Erlass dieser vorsorglichen Massnahme eingereicht worden. Auch ersucht das Komitee den Regierungsrat laut einer Mitteilung vom Sonntag, die «fehlerhafte Abstimmungszeitung» von der Internetseite des Kantons Zürich zu entfernen.
Umstrittener Text
Zur Begründung verweist das Komitee auf Kritik, die es schon in den Weihnachtstagen geäussert habe: Der Kanton Zürich habe in der Abstimmungszeitung eigenmächtig und ohne Rücksprache die Argumente der Gegnerinnen und Gegner des Pistenausbaus geändert und gekürzt. Das Referendumskomitee fordert deshalb einen Neudruck der Abstimmungsunterlagen und reichte noch vor den Festtagen eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Die Unterlagen sollten neu gedruckt werden oder, wenn nötig, die Abstimmung vom 3. März auf den 9. Juni verschoben werden.
Die Zürcher Staatskanzlei hatte an Weihnachten mitgeteilt, mit dem Referendumskomitee habe keine fristgerechte Einigung über einen Text erzielt werden können, die in inhaltlicher und formaler Hinsicht den Vorgaben entsprochen hätte. Obwohl die Antwort des Regierungsrats über die Stimmrechtsbeschwerde noch aussteht, liess die Zürcher Regierung gemäss dem Referendumskomitee die Abstimmungsunterlagen bereits aufschalten und drucken. Um deren Zustellung zu verhindern, habe es nun das Gesuch gestellt.
Verfahren zur Stimmrechtsbeschwerde läuft
Gegenüber dem «Sonntags-Blick» bestätigte Regierungssprecher Andreas Melchior den Eingang des Gesuchs. Bezüglich der hängigen Stimmrechtsbeschwerde lässt er sich im Bericht zitieren, sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äussern zu können.
SDA/pew
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