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Provenienzforschung in Zürich
Kunsthaus Zürich verkauft Monet-Gemälde eines jüdischen Sammlers

«L’Homme à l’ombrelle» (1865/1867) von Claude Monet.
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Das Kunsthaus Zürich verkauft ein Bild von Claude Monet: Darauf hat es sich mit den Erben eines jüdischen Sammlers geeinigt. Dieser hatte das Werk auf seiner Flucht vor dem NS-Regime zu Geld machen müssen, wie das Kunsthaus am Mittwoch mitteilte.

Der jüdische Industrielle und Kunstsammler Carl Sachs war mit seiner Frau 1939 in die Schweiz geflüchtet. Wenige Wochen danach verkaufte er dem Kunsthaus Monets «L’Homme à l’ombrelle». Dabei habe es sich um eine verfolgungsbedingte Zwangslage gehandelt; «ein kurzfristiger Verkauf war notwendig zur Sicherung der Existenz des Ehepaars Sachs», heisst es im Bericht zum Herkunftsforschung des Bildes. Es sei das erste Werk gewesen, welches Sachs aufgrund der akuten finanziellen Notlage nach der Flucht aus NS-Deutschland in die Schweiz veräussern musste.

«Faire und gerechte Lösung»

Aufgrund dieser Faktenlage und des historischen Sachverhalts suchte die Zürcher Kunstgesellschaft als Trägerin und Eigentümerin der Sammlung des Kunsthauses Zürich den Dialog mit der Familie des 1943 verstorbenen Carl Sachs. Am 5. Juni habe nun «eine faire und gerechte Lösung» gefunden werden können, heisst es in der Mitteilung.

Das Kunsthaus wird das 1865/1867 entstandene Bild nun verkaufen. Gemäss der gütlichen Einigung erhält auch das Kunsthaus einen Anteil des Erlöses. Dieser wird gemäss den ethischen Richtlinien des internationalen Museumsrats in den Sammlungsfonds fliessen.

Er bedauere, dass «das wunderbare Gemälde» das Kunsthaus nach dem Verkauf wohl verlassen werde, wird Kunstgesellschaftspräsident Philipp Hildebrand in der Mitteilung zitiert. Diese Schritt zeige aber, dass die 2023 vorgestellte Provenienzstrategie ernsthaft umgesetzt werde. Das Kunsthaus gehe transparent mit Werken um, bei denen Hinweise auf eine NS-verfolgungsbedingte Zwangslage vorlägen.

Erst am vergangenen Freitag teilte die Stiftung Sammlung E. G. Bührle mit, dass sie fünf ihrer Bilder aus dem Zürcher Kunsthaus zurückziehen wird. Die Stiftung, die ihre Bilder dem Museum als Leihgabe zur Verfügung stellt, hatte herausgefunden, dass diese als NS-Fluchtkunst gelten könnten. Unter jenen Werken befindet sich auch das Bild «Jardin de Monet à Giverny» von Claude Monet aus der Sammlung Ullstein.

SDA/jig