AboKriminalität im Asylmilieu«Renitenz und schlechte Gesinnung» – der Fall eines Flüchtlings, der zum Straftäter wurde
Trotz mehrfacher Verurteilung ist es den Behörden bisher nicht gelungen, einem Ägypter den Asylstatus wegzunehmen. Dies ist erst bei einer Gefängnisstrafe von mehr als drei Jahren möglich.
Irgendeinmal war die Geduld der Behörden am Ende: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) entschied vor 15 Monaten, dem Mann aus Ägypten den Asylstatus zu entziehen. 2013 war er von der Schweiz als Flüchtling anerkannt worden, damals noch im Jugendalter. Doch es dauerte nicht lange, bis er straffällig wurde. In der Folge kam ein beachtliches Sündenregister zusammen, wie aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht: