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Bürgerliche wollen Tabu brechen
Krankenkassen sollen Gewinn machen dürfen

Wird die Tomografie zu Randzeiten durchgeführt, soll für die Untersuchung ein Rabatt gewährt werden und für die Kasse ein Gewinn herausschauen.
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Bisher durften die Krankenkassen nur mit Zusatzversicherungen Geld verdienen. Denn das seit 1996 geltende Krankenversicherungsgesetz verbietet, dass aus der Grundversicherung Gewinne abfliessen. Doch nun will die nationalrätliche Gesundheitskommission mit diesem Grundsatz brechen. FDP-Nationalrat Philippe Nantermod hat einen neuen Gesetzesartikel durchgebracht, der eine Gewinnverteilung an die Kassen ermöglicht. Wenn diese mit Ärzten, Spitälern oder anderen medizinischen Leistungserbringern günstigere Preise aushandeln, als sie in Tarifverträgen festgelegt oder von den Behörden festgesetzt wurden, soll die Einsparung den Versicherten und den Krankenkassen zugute kommen.

Vom Gewinn müssen mindestens 75 Prozent den Versicherten als Prämienreduktion oder als Reserve gutgeschrieben werden. Die restlichen 25 Prozent gehen «zur freien Verfügung» des Versicherers, wie es im Gesetzesartikel heisst. «Diese 25 Prozent können von den Kassen als Gewinn behalten werden», sagt Nantermod. Er nennt als Beispiel die Untersuchung mit einem Computertomografen. Wenn diese Geräte zu gewissen Zeiten schlecht ausgelastet seien, könne ein Spital mit den Kassen einen günstigeren Preis für die Untersuchung vereinbaren.

Widerstand von den Linken

CVP-Nationalrätin Ruth Humbel, Präsidentin der Gesundheitskommission, hat als einzige Bürgerliche gegen die neue Gewinnklausel gestimmt. Für sie kommt das Vorhaben einem Tabubruch gleich und kollidiert mit dem Gewinnverbot bei Sozialversicherungen. Die linken Parteien werden in der Debatte im Nationalrat von Ende Oktober die Gewinnklausel bekämpfen. Den Widerstand begründet SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard nicht nur mit dem Gewinnabfluss zu den Kassen. Der Rabattartikel führe dazu, dass zu hohe Preise in ausgehandelten Tarifverträgen zementiert würden. Die Kassen hätten keinen Anreiz mehr, in diesen Verträgen, die jeweils für ganze Gruppen von Kassen gelten, möglichst tiefe Preise mit Ärzten und Spitälern sowie für medizinische Hilfsmittel auszuhandeln. Vielmehr würden einzelne Kassen künftig versuchen, eine Leistung unter dem offiziellen Preis auszuhandeln, damit sie einen Teil des Gewinns für sich behalten könnten.

Für Gesundheitsökonom Willy Oggier sind Rabattverhandlungen mit der Aussicht auf Gewinne für die Kassen nicht zwingend des Teufels. Spitäler dürften heute schon Gewinne erzielen. Allerdings teilt Oggier gewisse Bedenken. Überall dort, wo die geltenden Normaltarife zu hoch seien, bestehe tatsächlich die Gefahr, dass die Versicherer das Interesse an Tarifverhandlungen verlören. «Dann kann eine Kasse darauf setzen, dass sie bilateral einen Rabatt aushandelt und so vom zu hohen Normaltarif profitiert.» Besonders problematisch wäre dies für Oggier dann, wenn der ausgehandelte Preis nicht öffentlich bekannt wäre. «Dann würde es zu Intransparenz führen.»

«Sinnvoll sind Rabatte dann, wenn sie zu einer Verdrängung von teuren Anbietern führen.»

Willy Oggier, Gesundheitsökonom

Sinnvoll sei die neue Rabattklausel hingegen dort, wo die ambulanten Tarife heute nicht kostendeckend seien und deshalb ein Anreiz bestehe, auf stationäre Behandlungen auszuweichen. Dies sei etwa in der Rehabilitation oder der Psychiatrie der Fall, wenn Patienten zur Behandlung auf eine Tagesstruktur angewiesen seien, ohne aber in der Klinik zu übernachten. Weil die ambulanten Tarife die Kosten der Kliniken nicht deckten, würden die Patienten stationär behandelt, was deutlich teurer sei. Wenn nun die Kassen für die teilstationäre Behandlung den Kliniken einen höheren Normaltarif gewährten und zu niedrigen Auslastungszeiten einen Rabatt erhielten, hätten sowohl die Kassen wie auch die Kliniken einen Vorteil, sagt Oggier.

Für problematisch hält der Gesundheitsökonom hingegen die Idee, dass für die Nutzung eines Tomografen zu Randzeiten ein Rabatt gewährt würde. Da es in der Schweiz zu viele Tomografen gebe, bestehe die Gefahr, dass die Anbieter mit den Rabatten ihre Geräte auslasten wollten, was unter dem Strich zu einer weiteren Zunahme von Untersuchungen mit Tomografen führe. «Sinnvoll sind Rabatte dann, wenn sie zu einer Verdrängung von teuren Anbietern führen, nicht aber, wenn sie eine sinnlose Mengenausweitung nach sich ziehen.»

Landet der Gewinn bei den Reserven?

Unklar ist, wie gross das Gewinnpotenzial dank solcher Rabatte ist. Verena Nold, Direktorin des Kassenverbandes Santésuisse, verweist darauf, dass die in den Verträgen festgehaltenen Tarife bereits heute wirtschaftlich sein müssten, um von den Behörden genehmigt zu werden. «Würden die Kassen zu hohe Tarife aushandeln, dürften diese von den Behörden nicht bewilligt werden», sagt Nold. Zudem sieht sie weitere Hürden für eine Gewinnauszahlung an die Kassen. Im Aufsichtsgesetz zur Krankenversicherung sei das Gewinnverbot explizit festgelegt. Und die Grundversicherer seien im Besitz von Vereinen, Stiftungen oder Genossenschaften, die nicht gewinnorientiert sind. Allfällige Gewinne aus der Grundversicherung würden deshalb vor allem in die Reserven fliessen, was den Versicherten zugute käme. Über die zurzeit hohen Reserven ist aber ein Streit im Gange. Der Bundesrat will die Kassen dazu bringen, diese abzubauen.

Nantermod zeigt sich hingegen entschlossen, das Gewinnverbot zu durchbrechen. Sein Vorschlag sei mit 16 zu 8 Stimmen angenommen worden. Der klare Wille der Kommissionsmehrheit sei, dass die Kassen künftig über einen Teil der Gewinne frei verfügen könnten, sagt er. Falls das geltende Recht eine Gewinnausschüttung verhindere, müsse der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Aufsichtsgesetzes einleiten.