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PK zur Bundesratssitzung
Quarantäne für Rückkehrer aus Paris und Wien – aber nicht für Grenzgänger

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Livestream der Bundesrats-Medienkonferenz. Quelle: Youtube

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Freitag entschied der Bundesrat, dass die Schweiz für Grenzregionen keine Quarantänepflicht einführt.
  • Weiter entfernte Gebiete in Nachbarländern kommen hingegen auf die Risikoliste, darunter ab Montag auch Paris, die Côte d’Azur und Wien.
  • Ausgenommen von der Quarantänepflicht bei Einreise aus diesen Gebieten sind Künstler und Sportler, die für Anlässe oder Wettkämpfe in die Schweiz kommen.
  • Auch Tschechien und die Kanarischen Inseln sind neu auf der Liste. Somit gilt nun ganz Spanien als Risikogebiet.
  • Weitere Entscheide des Bundesrats: Die Preise für Corona-Tests sinken. Der Corona-Erwerbsersatz wird in gewissen Fällen verlängert.

Hier geht es zur kompletten Quarantäneliste.

Zusammenfassung

Wer aus einer Grenzregion eines Nachbarlandes einreist, muss nicht in eine zehntägige Quarantäne – auch dann nicht, wenn die Region hohe Corona-Fallzahlen zu verzeichnen hat. Der Bundesrat hat am Freitag weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht beschlossen.

Seit Wochen steigt sowohl in der Schweiz als auch im umliegenden Ausland das Corona-Infektionsrisiko. Die Staaten geraten zunehmend unter Druck, neue Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu treffen.

Der Bundesrat setzt seit längerem auf Quarantäneregeln für Einreisende aus Risikogebieten. Nun hat er diese Regeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich und Liechtenstein präzisiert.

Keine Hotspots nahe der Grenze

Generell gilt: Wer aus den Grenzregionen dieser Länder einreist, muss nicht in eine zehntägige Quarantäne. «Die Grenzregionen können von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden», sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien. Er lässt aber mit der Kann-Formulierung ein Türchen für schärfere Regeln offen.

Zu Beginn der Pandemie gab es im Elsass einen Hotspot. Wenn wieder Ähnliches eintreffen würde, «dann werden wir die Situation neu beurteilen müssen», sagte Berset. Im österreichischen Bundesland Tirol liegen die Fallzahlen derzeit über dem Grenzwert von 60 Neuinfektionen pro 100'000 Personen. Die Lage in den Grenzregionen sei aber stabil.

Grenzkontrollen «unrealistisch»

Berset stellte klar, dass mit dem neuen Quarantäneregime mit den Nachbarländern keine zusätzlichen Kontrollen an der Grenze eingeführt werden. «Das wäre unrealistisch.» Der Bundesrat habe eine pragmatische Lösung gesucht. «Wir schauen immer auch, was andere machen.»

Gleichzeitig betonte er, dass die Behörden nicht alles kontrollieren könnten. Schliesslich sei jede und jeder Einzelne für die Eindämmung der Krise mitverantwortlich. Ein Verstoss gegen die Quarantänepflicht sei grundsätzlich strafbar.

Paris und Wien auf Quarantäneliste

Von den Nachbarländern werden künftig jeweils nur Regionen, nicht aber das ganze Land auf die Risikoliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gesetzt. Das geschieht dann, wenn die Corona-Fallzahlen den Grenzwert überschreiten, wenn verlässliche Informationen fehlen oder wenn aus den Regionen wiederholt infizierte Personen in die Schweiz eingereist sind.

Nichts ändert sich für Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus Risikogebieten, die sich nicht in der Nähe der Schweiz befinden. Sie müssen nach wie vor in Quarantäne. Das gilt neu auch für Reisende aus neun von 13 europäischen Regionen Frankreichs, darunter Paris oder die Côte d’Azur, oder aus dem österreichischen Bundesland Wien. Die aktualisierte Risikoliste gilt ab Montag.

Bundesrat sucht Balance

Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind – wie bereits heute – von der Quarantänepflicht ausgenommen. Andere Länder handhaben das ähnlich. Mit dem regionalen Ansatz trage der Bundesrat auch der engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung, sagte Berset.

«Wir müssen mit dem Virus leben, ohne dass wir die Kontrolle verlieren.» Der Bundesrat habe die Balance gesucht zwischen dem Schutz der Gesundheit und den Bedürfnissen der Bevölkerung.

Weitere Ausnahmen

Der Bundesrat beschloss weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Neu müssen zurückkehrende Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen nicht in Quarantäne. Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen.

Angepasst hat der Bundesrat ferner die Berechnungsgrundlagen für die Quarantäne. So können die Kantone den Aufenthalt in einem Staat ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko vor einer Einreise in die Schweiz anrechnen und die Dauer der Quarantäne in der Schweiz entsprechend kürzen.

PK beendet

Die Medienkonferenz nach der heutigen Bundesratssitzung ist beendet. Besten Dank für Ihr Interesse.

Testkapazität

Die Kantone seien punkto Tracing und Testen nicht am Anschlag, versichern Berset und Kuster. «Das Problem der Testkapazitäten hängt nicht von den Kantonen ab. Das Problem liegt eher in den Labors», sagt Berset. Die Kantone seien unterschiedlich organisiert. Die einen testeten in Spitälern, die anderen in Arztpraxen. Kuster ergänzt: «Wir haben bis jetzt keine Signale aus den Labors, dass die Kapazitäten nicht mehr ausreichen.»

Mehr Tests

Laut Berset werden aktuell über 25'000 Corona-Tests durchgeführt. «Wir wollen die Kapazitäten erhöhen und das Doppelte an Tests erreichen. Wir warten nicht, bis die Grippe da ist.» Laut Stefan Kuster sollen die Tests zudem künftig rasche Ergebnisse liefern.

Mehr Fälle in Grenzregionen?

Im Moment ist keine Grenzregion besonders stark vom Virus betroffen. Was passiert, wenn sich die Situation verändert? Berset: «Wir müssen die Situation ganz genau beobachten. Wenn es plötzlich eine exponentielle Entwicklung gäbe, würde es unsere Tracing-Kapazitäten bedrohen und wir müssten die Strategie ändern.»

Wie viele Grenzgänger unter Quarantäne?

Es gibt über 183'00 Grenzgänger aus Frankreich davon 87'000 in Genf. Schweizweit zählt man 330'000 Grenzgänger: Man dürfe davon ausgehen, dass der Grossteil von ihnen nicht in Quarantäne müsse.

Frage zur Positivitätsrate

Warum der Grenzwert für Länder, die in der Schweiz auf die Quarantäneliste kommen, immer noch bei 60 Fällen pro 100 000 Einwohner läge? Unterschiedliche Länder hätten ja unterschiedliche Testkriterien.

Der absolute Wert sei nicht in allen Ländern vergleichbar. Es gäbe keinen perfekten Indikator, sagt Stefan Kuster, Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten beim BAG.

Fragerunde

Belgien habe andere Kantone auf seiner Risikoliste als zum Beispiel Deutschland, erwähnt ein Journalist. Berset: Deren Ansätze auf die Regionen seien unterschiedlich. Es gäbe keine Diktatur der Geografie, so Berset.

Man müsse die lokalen Gegebenheiten bei diesen Listen berücksichtigt. Das Leben der Menschen in den Grenzregionen solle nicht unnötig schwer gemacht werden und es sei deren Lebensrealität zu berücksichtigen, deswegen auch die neue Regelung mit den Regionen. Aus der Sicht von Belgien sei die Perspektive dann auf Genf natürlich eine andere.

Corona-Erwerbsersatz

Gewisse direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffene Erwerbstätige können länger Erwerbsausfallentschädigung beziehen. Die eigentlich Mitte September auslaufende Hilfe wird bis Ende 2021 verlängert. Die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall wird entsprechend angepasst. Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September ausgerichtet werden.

Berechnungsgrundlagen für die Quarantäne

Angepasst hat der Bundesrat die Berechnungsgrundlagen für die Quarantäne. So können die Kantone den Aufenthalt in einem Staat ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko vor einer Einreise in die Schweiz anrechnen und die Dauer der Quarantäne in der Schweiz entsprechend kürzen.

Die zehntägige Quarantänepflicht steht laut Berset in einigen Kantonen zur Debatte. «Wir schauen laufend, was wir optimieren können.» Entscheidend für mögliche Anpassungen sei die Entwicklung der epidemiologischen Lage.

«Viele stecken sich an Familienfesten an»

Laut Berset haben die Behörden die Corona-Pandemie im Griff. Das Testregime und das Contact Tracing der Kantone funktioniere. Mehr sorgen bereiten Berset private Feiern: «Viele stecken sich an Familienfesten an.»

An solchen Feiern würden die Abstands- und Hygieneregeln oft nicht eingehalten, sagte Berset am Freitag vor den Bundeshausmedien. Er appellierte erneut an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung.

Lesen Sie dazu: Jetzt stecken sich wieder vermehrt Ältere an

Neu auf der Risikoliste: Paris, Wien, Prag

Ab nächstem Montag, dem 14. September, gilt die neue Risikoliste. Neu hinzugekommen sind Tschechien, die Britischen Jungferninseln und die Kanarischen Inseln. Somit gilt nun ganz Spanien als Risikogebiet.

Zudem kommen in Frankreich diverse Regionen, darunter Paris oder die Côte d’Azur sowie Wien in Österreich auf die Liste.

Gestrichen werden Ecuador, Färöer, Guatemala, Südafrika.

Liste der Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko

  • Albanien
  • Andorra
  • Argentinien
  • Armenien
  • Aruba
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Belize
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Britische Jungferninseln
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominikanische Republik
  • Gibraltar
  • Guyana
  • Honduras
  • Indien
  • Irak
  • Israel
  • Katar
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kroatien
  • Kuwait
  • Libanon
  • Libyen
  • Malediven
  • Malta
  • Moldova
  • Monaco
  • Montenegro
  • Namibia
  • Nordmazedonien
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Rumänien
  • San Marino
  • Sint Maarten
  • Spanien
  • Suriname
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechien
  • Turks- und Caicos-Inseln
  • Ukraine
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Gebiete in Frankreich:

  • Region Centre-Val de Loire
  • Region Corse
  • Region Hauts-de-France
  • Region Île de France (Paris)
  • Region Normandie
  • Region Nouvelle-Aquitaine
  • Region Occitanie
  • Region Pays de la Loire
  • Region Provence-Alpes-Côte d’Azur
  • Überseegebiete

Gebiet in Österreich:

  • Wien

Auf unserer Risikoliste sehen Sie, welche Länder nahe an der vom BAG definierten Quarantänegrenze sind.

«Eigenverantwortung der Bevölkerung»

«Der Bundesrat setzt weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung», sagt Berset. Man solle Reisen in Risikogebiete wenn immer möglich unterlassen oder sich nach einer solchen Reise selbstständig in Quarantäne begeben.

Zurückkehrende Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen müssen nicht in Quarantäne. Voraussetzung ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wurde.

Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept vorliegt

Keine Quarantäne für Grenzgänger

Generell gelte laut Berset: Wer aus den Grenzregionen der Nachbarstaaten einreise, muss nicht in eine zehntägige Quarantäne. Zusätzliche Grenzkontrollen gäbe es keine, weil es zu aufwändig sei.

Berset stellte klar, dass mit dem neuen Quarantäneregime mit den Nachbarländern keine zusätzlichen Kontrollen an der Grenze eingeführt werden. «Das wäre unrealistisch.»

Der Bundesrat habe eine pragmatische Lösung gesucht, sagte Berset am Freitag vor den Bundeshausmedien. Er habe sich mit den Regierungen der Nachbarländer ausgetauscht. «Wir schauen immer, was andere machen.» Gleichzeitig gab er zu, dass die Behörden nicht alles kontrollieren könnte. Schliesslich sei jede und jeder Einzelne für die Eindämmung der Krise mitverantwortlich.

Berset versicherte, dass der Bundesrat weiterhin die Möglichkeit habe, auch für Menschen aus Grenzregionen eine Quarantänepflicht einzuführen. Dies geschehe aber nur, wenn im grenznahen Ausland «ein Hotspot» entstehe.

Schauen, wie sich die Lage in Frankreich entwickelt

Berset erläutert die hohen Infektionszahlen in Frankreich. Seit Wochen steige das Corona-Infektionsrisiko. Man habe für die Nachbarländer nach einer pragmatische Lösung gesucht. Man werde nicht ganze Staaten sonder Regionen auf die Liste der Risikoländer setzen.

Neun französische Regionen kommen neu auf die Liste darunter Paris oder die Côte d’Azur - aber auch das österreichische Bundesland Wien.

Bekämpfung der Pandemie

Jetzt redet Berset über die Bekämpfung der Pandemie. Die Zahl der neuen Fälle steige, so Berset. «Wir haben einige Kantone, die merkliche Anstiege verzeichnen.»

Die Kantone hätten Massnahmen ergriffen, aber es brauche immer eine gewisse Zeit, bis diese wirkten. Etwa im Kanton Genf zeige sich ein Rückgang. Man müsse aufmerksam und vorsichtig bleiben.

Beginn der PK: Es geht um Jugendschutz

Bundesrat Alain Berset ist der erste Redner: Zuerst geht es um den «mangelhaften» Jugendschutz. Bei Filmen und Games existiere heute kein funktionierender Jugendschutz. Youtube und Netflix hätten das Problem verschärft. Im Windschatten der EU will der Bundesrat nun auch in der Schweiz verbindliche Regeln erlassen.

Kinos, Detailhändler, Onlineversandhändler und Abrufdienste sind zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet. Schweizweit sollen einheitliche Regeln gelten.

Branchen in der Pflicht

Das System müssen die Akteurinnen und Akteuren der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln. Sie müssen sich zu diesem Zweck zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen und ihre Regelung dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen. Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen.

Die Jugendschutzorganisationen müssen dafür sorgen, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Die Kantone kontrollieren mit Testkäufen, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird. Der Bund wacht über die Onlineverkäufe.

Regeln für Gaming-Plattformen

In der Pflicht sind aber auch Anbieter von Video- oder Videospieleplattformen wie Youtube und Twitch. In Anlehnung an die 2018 revidierte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste soll auch die Schweiz eine Rechtsgrundlage für Schweizer Anbieterinnen und Anbieter solcher Plattformen und Portale bekommen. Diese sollen vergleichbare gesetzliche Verpflichtungen haben wie Anbieter mit Sitz in der EU.

Sie müssen mit geeigneten Massnahmen dafür sorgen, dass Minderjährige keinen Zugang zu für sie ungeeigneten Inhalten haben. Der Bundesrat will sie verpflichten, ein System zur Altersüberprüfung einzurichten. Bei Videoportalen soll zudem eine Kontrolle durch die Eltern ermöglicht werden. Plattformdienste sollen auch ein System einführen müssen, mit welchem Eltern Inhalte melden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind.

Keine Quarantäne für Grenzgänger

Wer aus ausländischen Grenzregionen in die Schweiz einreist, soll nicht in Quarantäne müssen – auch dann nicht, wenn die Region hohe Corona-Fallzahlen zu verzeichnen hat. Der Bundesrat hat am Freitag diese und weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht beschlossen.

Generell gilt: Wer aus den Grenzregionen dieser Länder einreist, muss nicht in eine zehntägige Quarantäne. «Die Grenzregionen können von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden», schreibt der Bundesrat. Er lässt aber mit der Kann-Formulierung ein Türchen für schärfere Regeln offen.

Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus Risikogebieten, die sich nicht in der Nähe der Schweiz befinden müssen in Quarantäne. Das gilt auch für Reisende aus neun von 13 europäischen Regionen Frankreichs, darunter Paris oder die Côte d’Azur, oder das österreichische Bundesland Wien. Der Bundesrat hat diese Liste am Freitag aktualisiert. Ab Montag soll sie gelten.

Corona-Erwerbsersatz in gewissen Fällen verlängert

Gewisse direkt oder indirekt von der Corona-Krise betroffene Erwerbstätige können länger Erwerbsausfallentschädigung beziehen. Der Bundesrat hat am Freitag die eigentlich Mitte September auslaufende Hilfe bis Ende 2021 verlängert.

Der Bundesrat passte die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall entsprechend an. Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September ausgerichtet werden.

Die Verlängerung betrifft den Angaben zufolge Personen, die sich auf Anordnung einer Behörde in Quarantäne begeben müssen und nicht mehr arbeiten können. Betroffen sein können auch Eltern, deren Kinder nicht von Dritten betreut werden können, etwa wenn Schulen oder Kindergärten geschlossen sind. Profitieren können zudem Selbstständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltungen verboten wurden.

Die Unterstützung für Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Tätigkeit erheblich eingeschränkt ist, werden derzeit im Parlament diskutiert. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende September 2020 in Kraft treten. Je nachdem, was das Parlament beschliesst, können die Leistungen rückwirkend per 17. September 2020 eingeführt werden.

Der Bundesrat hatte die Hilfe für Selbstständigerwerbende im Juni vorübergehend gestoppt. Der Entscheid stiess bei verschiedenen Akteuren auf Kritik. Parlamentskommissionen sowie die Veranstaltungsbranche gelangten an den Bundesrat und verlangten eine Verlängerung.

Preise für Tests sinken

Der Bundesrat hat die Kosten für Coronavirus-Tests gesenkt. Ein Test kostet neu 82 statt 95 Franken, der Antikörpertest 25 statt 39 Franken.

Bereits im Mai hatte der Bundesrat die Kosten für die Tests gesenkt. Die meisten Personen in der Schweiz müssen den Test jedoch seit Ende Juni nicht mehr selbst bezahlen. Damals erklärte Gesundheitsminister Alain Berset, dass niemand sich aus finanziellen Gründen nicht testen lassen sollte. Deshalb bezahle der Bund ab sofort die Tests.

Der Bund bezahlt jedoch nur die medizinisch indizierten Test. Das bedeutet, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Test als notwendig beurteilt. Arbeitgeber, die sicherheitshalber ihre Angestellten testen, müssen dies aus der eigenen Tasche bezahlen.