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Kindsmissbrauch: Kardinal Pell blitzt mit Berufung ab

Es gilt als wahrscheinlich, dass sein Fall vor Australiens oberstem Gericht landet: George Pell auf dem Weg zur Verhandlung. (21. August 2019)
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Der wegen Kindesmissbrauchs verurteilte frühere Vatikan-Finanzchef George Pell muss in Australien im Gefängnis bleiben. Ein Gericht in Melbourne hat die Berufung des 78-jährigen Kurienkardinals am Mittwoch abgelehnt.

Der Oberste Gerichtshof in Melbourne bestätigte eine Verurteilung wegen Missbrauchs von zwei minderjährigen Chorknaben aus erster Instanz. «Er wird seine sechsjährige Haftstrafe weiter absitzen», sagte Richterin Anne Ferguson. Pell kann damit frühestens 2022 entlassen werden. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Fall vor dem High Court, Australiens oberstem Gericht, landet.

Ein Geschworenengericht hatte Pell im Dezember schuldig gesprochen, sich Mitte der 90er Jahre in der Kathedrale von Melbourne an zwei 13-jährigen Chorknaben vergangen zu haben. Der damalige Erzbischof von Melbourne soll sich 1996 in der Sakristei vor den Jungen entblösst, sie unsittlich berührt und einen von ihnen zum Oralsex gezwungen haben.

Nummer drei des Vatikans

Pell war im März als ranghöchster Geistlicher in der Geschichte der katholischen Kirche wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatte der ehemalige Vertraute von Papst Franziskus Berufung eingelegt. Er weist alle Vorwürfe seit jeher zurück. Als Finanzchef war er praktisch die Nummer drei des Vatikans.

Im Berufungsverfahren Anfang Juni argumentierten seine Anwälte, der Geistliche hätte wegen der dünnen Beweislage nicht schuldig gesprochen werden dürfen. Die Verurteilung basierte lediglich auf der Aussage eines der mutmasslichen Missbrauchsopfer. Das zweite mutmassliche Missbrauchsopfer war 2014 an einer Überdosis gestorben und hatte sich nie zu den Vorfällen geäussert.

SDA/chk