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Kinder werden zu einem Steueroptimierungsfaktor

Eltern sollen für die Fremdbetreuung künftig höhere Steuerabzüge geltend machen können.
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Wer heute seine Steuern optimieren will, der kauft sich in die Pensionskasse ein, überweist Geld in die dritte Säule oder renoviert sein Eigenheim. Je länger, je mehr lässt sich die Steuerbelastung aber auch dank Kinder senken: Sie kosten ihre Eltern zwar viel Geld, diese können dafür in der Steuererklärung eine Reihe von Abzügen geltend machen.

Am Mittwoch hat der Nationalrat als Erstrat beschlossen, dass Eltern bei der Bundessteuer statt wie heute 10'100 Franken künftig 25'000 Franken für die Fremdbetreuung eines Kindes in Abzug bringen können und dass der Kinderabzug von 6500 auf 10'000 Franken erhöht werden soll.

Steuern mehr als halbiert

Gut verdienende Eltern würden davon spürbar profitieren - schon mit einem Kind. Zahlen sie heute bei einem gemeinsamen Einkommen von 250'000 Franken 9502 Franken Bundessteuer, wären es mit den höheren Abzügen nur noch 7111 Franken – knapp 2400 Franken weniger. Da die Progression bei der Bundessteuer stark ist, reduzierte sich die Steuerrechnung für jedes weitere Kind um deutlich mehr als 2400 Franken. Dieses Beispiel hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für diese Zeitung berechnet. Dabei ging sie davon aus, dass die Eltern je 40 und 60 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beitragen.

Nach dem Plan des Nationalrats wird die Liste der Abzüge für Familien so nicht länger, sie werden aber wirkungsvoller: Eltern könnten künftig zusammen mit dem Versicherungsabzug pro Kind bis zu 36'000 Franken geltend machen. Zudem wird ihnen vom Steuerbetrag selber schon heute 251 Franken für jedes Kind abgezogen.

Mehr Frauen sollen arbeiten

Allerdings profitierte nur ein kleiner Teil der Familien von einem höheren Betreuungsabzug: Nur 55 Prozent aller Familien verfügen über ein so hohes Einkommen, dass sie Bundessteuern zahlen müssen. Und von diesen gibt nur eine Minderheit in der Grössenordnung von 2 Prozent über 10'100 Franken für die Betreuung eines Kindes aus. Die Steuerverwaltung schätzt, dass 13'800 Haushalte von höheren Abzügen profitieren würden. Hinzu kämen jene Eltern, die deswegen eine Stelle annehmen oder ihr Pensum erhöhen. So könnten es einmal gegen 20'000 Familien sein. Diese Zahl hat die ESTV anhand von Steuerdaten aus dem Kanton Bern (2015) hochgerechnet.

Der Bundesrat will mit der Vorlage aber auch gezielt Gutverdienende entlasten: Wenn beide Eltern vollzeitlich arbeiten, haben sie zwar ein höheres Einkommen, aber auch deutlich mehr Ausgaben: Sie müssen höhere Steuern zahlen und auch höhere Betreuungskosten. Dies, weil sie keine Subventionen mehr erhalten. So lohnt es sich oft kaum mehr, dass beide arbeiten. Gemäss Bundesrat kostet ein nicht subventionierter Betreuungsplatz (fünf Tage pro Woche) in den meisten Kantonen zwischen 2200 und 2700 Franken pro Monat, pro Jahr bis zu 32'000 Franken. Er geht davon aus, dass dank eines höheren Betreuungsabzugs gegen 2500 Frauen eine Vollzeitstelle annehmen oder ihr Pensum erhöhen.

Der Bundesrat wollte hingegen nicht auch noch den Kinderabzug erhöhen. Diesen Vorschlag hatte CVP-Nationalrat Philipp Kutter eingebracht, der alle Familien entlasten wollte. Finanzminister Ueli Maurer (SVP) warnte davor, «diese Büchse der Pandora» zu öffnen. Bei seiner Vorlage rechnet er mit Steuerausfällen von «nur» 10 Millionen Franken. Würde auch der Kinderabzug für alle Familien erhöht, wären es bis zu 350 Millionen.

Familien wurden auch in Kantonen entlastet

Diese Vorlage, über die der Nationalrat debattierte, betrifft nur die Bundessteuer. In den vergangenen Jahren haben aber auch viele Kantone die Abzüge für die Kinderbetreuung erhöht, sodass Familien auch bei den Staats- und Gemeindesteuern deutlich entlastet wurden.

Am grosszügigsten zeigt sich heute der Kanton Uri: Dort können berufstätige Eltern sämtliche Kosten für die Kinderbetreuung in der Steuererklärung geltend machen. Im Kanton Neuenburg sind es maximal 20'400 Franken. Eine ganze Reihe von Kantonen, darunter Zürich, Basel-Stadt oder Aargau, gewähren wie der Bund einen Abzug von rund 10'000 Franken. Am zurückhaltendsten ist das katholische Wallis: Dort beläuft sich der Abzug auf maximal 3000 Franken. In allen Kantonen und beim Bund gilt dies für Kinder unter 14 Jahren. Das geht aus einer Zusammenstellung der Eidgenössischen Steuerverwaltung hervor.

Der Nationalrat hat die Vorlage gestern mit 131 zu 48 Stimmen unterstützt. Er hat sie allerdings als erster Rat behandelt – es ist gut möglich, dass der Ständerat noch korrigierend eingreift.