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AboWas darf verkauft werden?
Keine Pfanne, dafür Socken im Angebot

Umstrittener «täglicher Bedarf»: Was noch verkauft werden darf, ist nicht abschliessend geklärt.
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Was sind Güter des täglichen Bedarfs? Diese Fragen stellen sich Grossverteiler wie auch ihre Kundschaft seit der Verhängung des Lockdown am 13. März. Denn nur diese dürfen zum Verkauf angeboten werden, alles andere muss durch Bänder oder Plastikabdeckung vor dem Zugriff der Kunden geschützt werden. Und dieses Regime soll erst am 11. Mai aufgehoben werden, wie der Bundesrat am Mittwoch bekanntgab. Ab diesem Datum werden dann sowohl die Sortimentsrestriktionen bei den Grossverteilern wie auch das Öffungsverbot für den Fachhandel aufgehoben werden.

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