AboWas darf verkauft werden?Keine Pfanne, dafür Socken im Angebot
Bei den Grossverteilern dürfen seit dem 13. März nur noch Güter des täglichen Bedarfs angeboten werden. Bei der Interpretation, was noch zulässig ist und was nicht, zeigen sich die Läden kreativ.
Was sind Güter des täglichen Bedarfs? Diese Fragen stellen sich Grossverteiler wie auch ihre Kundschaft seit der Verhängung des Lockdown am 13. März. Denn nur diese dürfen zum Verkauf angeboten werden, alles andere muss durch Bänder oder Plastikabdeckung vor dem Zugriff der Kunden geschützt werden. Und dieses Regime soll erst am 11. Mai aufgehoben werden, wie der Bundesrat am Mittwoch bekanntgab. Ab diesem Datum werden dann sowohl die Sortimentsrestriktionen bei den Grossverteilern wie auch das Öffungsverbot für den Fachhandel aufgehoben werden.